Wer eine Steuererklärung für 2020 abgeben muss, kann loslegen. Krankenkassen, Arbeitgeber, Rentenversicherer und andere meldepflichtige Stellen haben ihre Daten bis Ende Februar an die Finanzverwaltung übermittelt. „Die Abgabefrist endet in diesem Jahr erst am 2. August, da der letzte Tag im Juli auf einen Samstag fällt“, erklärt Sandra Jäschke vom Sächsischen Finanzministerium. Das gelte aber nur für die, die zur Abgabe verpflichtet sind. Wer die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins nutzt, hat bis Ende Februar 2022 Zeit.
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