Mittelsachsen. Es bleibt dabei, zumindest bis Weihnachten: Supermärkte und Drogerien in Mittelsachsen dürfen weiterhin keine Waren des nicht-alltäglichen Bedarfs mehr verkaufen. Auch wenn sie mehr als 50 Prozent Waren des alltäglichen Bedarfs im Sortiment haben. Der Landkreis hält nach wie vor an den Regelungen fest, die am vergangenen Freitag, 18. Dezember, kommuniziert worden sind.
Darin heißt es eindeutig, dass nur die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung erlaubt ist. "Insbesondere für Supermärkte und Drogerien gilt: Das Sortiment ist beschränkt auf Waren des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung."
Landrat verweist auf fehlende Präzisierung
Hintergrund sei, dass die bestehende Corona-Schutz-Verordnung in Bezug auf die Aussage, dass Waren des nicht-alltäglichen Bedarfs nur dann in Supermärkten und Drogerien mit verkauft werden dürfen, wenn deren Sortiment mehr als 50 Prozent Waren des täglichen Bedarfs umfasse, noch nicht präzisiert worden sei. Erst dann gebe es eine Rechtssicherheit, sagte Landrat Matthias Damm (CDU).
Darüber hinaus sei der Fragen-Antwort-Katalog auf der Internetseite des Freistaates bislang nicht angepasst worden, so Kreissprecher André Kaiser am Dienstag. „Das birgt schon rechtlich eine gewisse Unsicherheit. Deshalb ist die Entscheidung richtig, dies in der Corona-Schutzverordnung zu regeln“, so Damm.
Am Dienstagnachmittag äußerte sich Sachsens Sozialministerium Petra Köpping (SPD) in einer Pressekonferenz noch einmal zu diesem Thema: "Es wird noch einmal eine Anpassung der Corona-Schutz-Verordnung geben. Wir stellen den Landkreisen aber auch weiterhin frei, in Ihren Allgemeinverfügungen strengere Regeln zu treffen."
Eine Allgemeinverfügung im Landkreis mit strengeren Regeln sei derzeit laut Kreissprecher Kaiser nicht geplant. Ganz im Gegenteil: "Landrat Matthias Damm begrüßt die Ankündigung der Gesundheitsministerin Köpping in der heutigen Pressekonferenz, die Corona-Schutzverordnung für den Bereich Einkauf zu verändern."

Geänderte Verordnung tritt am 24. Dezember in Kraft
Am späten Dienstagnachmittag war schließlich aus dem Sächsischen Wirtschaftsministerium folgendes zu erfahren. "Die Staatsregierung hat nun zudem die gültige Corona-Schutzverordnung entsprechend präzisiert und eindeutig gestaltet. Damit geben wir der kommunalen Ebene die rechtliche Sicherheit, die geltenden Maßnahmen vor Ort zu überprüfen. Die Änderung dient der Klarstellung, dass das Angebot in zulässigerweise geöffneten Geschäften nicht auf das Sortiment des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung beschränkt ist", äußerte sich Jens Jungmann, Sprecher des Sächsischen Wirtschaftsministerium.
Die entsprechende geänderte Verordnung soll am 24. Dezember in Kraft treten, äußerte sich am Dienstag Juliane Morgenroth, Sprecherin des Sächsischen Sozialministeriums.
Demnach müssten die Supermärkte in Mittelsachsen am Dienstag ihr Sortiment mit nicht alltäglichen Waren erneut absperren. Denn bis dahin gelten die Hinweise, die am 18. Dezember vom Landkreis kommuniziert worden sind.
Supermärkte haben Absperrungen abgebaut
In den Supermärkten indes war am Dienstag zunächst noch von dem Stand von Montagabend ausgegangen worden.
Im Marktkauf in Döbeln konnten die Kunden am Dienstag bereits wieder auf fast das ganze Sortiment zurückgreifen, wie Marktleiter Sven Flößner auf Nachfrage sagte. "Wir haben aber noch nicht alles wieder freigegeben." Grund sei, dass die 100-prozentige Festlegung bei dem Thema noch nicht vorliege.
Handlungsgrundlage für Flößner am Dienstag war die Aussage, dass Supermärkte auch andere Produkte verkaufen können, wenn die Waren des alltäglichen Bedarfs mehr als 50 Prozent des Sortiments ausmachten. Laut Flößner mache es auch keinen Sinn, die Verordnung in Mittelsachsen anders auszulegen.
Auch im Edeka-Markt Reichelt in Hartha waren am Dienstag die Absperrungen wieder beseitigt worden. "Sachsen hat sich entschieden, dass das so nicht durchzusetzen ist und das ist auch unser Stand", sagte Inhaberin Annett Werner. Von einem Schritt zurück in Mittelsachsen hatte sich bislang nichts gehört. Ebenso war die Situation bis zum Nachmittag im Edeka-Markt Bühler in Döbeln sowie im dortigen Kaufland.
Ordnungsamt bestätigt strenge Regeln
Schwer nachvollziehbar sind die derzeitigen Debatten auch für die Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter. Jene leisten in Bezug auf die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung im Landkreis Amtshilfe für das Landratsamt.
Eine Mitarbeiterin des Roßweiner Ordnungsamtes berichtete am Dienstag davon, wie sie versucht habe, die aktuell gültigen Regelungen für den Landkreis in Erfahrung zu bringen. Dabei sei ihr vom Landratsamt gesagt worden, dass zunächst weiterhin die strenge Auslegung gelte, solange die bestehende Corona-Schutzverordnung nicht in Bezug auf die Hinweise des Wirtschaftsministeriums von Montag geändert sei.
Im Döbelner Ordnungsamt hingegen war von der weiteren strengen Auslegung der Regelungen am Vormittag noch nichts bekannt, wie eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab.
Lockerungen am Montagabend verkündet
Er sprach dabei von einem Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und der praktischen Umsetzung des Verbotes. Indirekt verwies er aber auch auf die Proteste aus der Handelsbranche. Das Wirtschaftsministerium erlaube den Supermärkten und Drogerien, auch andere Produkte zu verkaufen, wenn Waren des täglichen Bedarfs mehr als 50 Prozent des Sortiments ausmachen.
Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 22. Dezember, um 17:37 Uhr aktualisiert.
Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.