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Über Nacht ungeimpft: Wem ab Oktober der Verlust des Impfstatus droht

Vielen Corona-Geimpften droht der Verlust ihres Impfstatus. Wer betroffen ist und was Sie tun können, um ab 1. Oktober nicht als ungeimpft zu gelten.

Von Angelina Sortino
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Ab dem 1. Oktober droht vielen Deutschen der Verlust ihres Impfstatus.
Ab dem 1. Oktober droht vielen Deutschen der Verlust ihres Impfstatus. © Archiv/dpa/Sophia Kembowski (Symbolfoto)

Wenn am 1. Oktober das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, droht vielen Deutschen der Verlust ihres Impfstatus.

Der Grund: Um als vollständig geimpft zu gelten, sind dann drei Impfungen nötig. Bisher galt man schon nach zwei Impfungen als vollständig geimpft. In Sachsen haben bisher nur 49,9 % der Bürger sich mindestens dreimal impfen lassen.

Wer gilt ab Oktober als geimpft und wer nicht?

Wie bei den meisten Corona-Regeln gibt es aber Ausnahmen von der Regel, dass drei Impfungen für den Status "geimpft" nötig sind: Wer nachweisen kann, dass er bereits eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, braucht nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz.

Menschen, die sich bereits vor der ersten Impfdosis angesteckt haben, brauchen als Beleg ein Antikörper-Test. Bei Personen, die sich nach der ersten oder zweiten Impfung angesteckt haben, kann die überstandene Infektion mit einem PCR-Test nachgewiesen werden. Die Genesenen gelten dann ab dem 28. Tag nach der Testung als "vollständig geimpft".

Keine Ausnahmen gelten für Menschen, die sich mit Johnson und Johnson und zusätzlich einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs haben impfen lassen und Personen, die nur eine Impfdosis erhalten haben und Genesen sind.

In welchen Situationen der Impfstatus aktuell noch eine Rolle spielt, lesen Sie hier: Sachsen hat die Corona-Regeln erneut verlängert

Mein Impfstatus droht abzulaufen, was muss ich tun?

Personen, deren Impfstatus abzulaufen droht, können sich einfach ein drittes Mal impfen lassen. Nach der Impfung gelten sie sofort wieder als vollständig geimpft und können ihr Impfzertifikat erneuern lassen. Eine Frist, nach deren Ablauf das Auffrischen des Impfstatus mit nur einer Impfung nicht mehr möglich ist, gibt es nicht.

Verlieren Kinder und Jugendliche ebenfalls ihren Impfstatus?

Die empfohlene vollständige Impfserie für 5- bis 11-jährige Kinder beinhaltet laut dem Sozialministerium Sachsen zwei Impfungen oder eine Impfung sowie eine Covid19-Infektion. Kinder in diesem Alter benötigen keine dritte Impfung, um ihren Impfstatus zu erhalten.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können sich jedoch ein drittes Mal impfen lassen und müssen das auch tun, wenn sie ab Oktober weiter als geimpft gelten wollen. Relevant ist das vor allem für Jugendliche, die in Berufen arbeiten, in denen es eine Impfpflicht gibt.