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In Bussen und Bahnen gilt jetzt 3G

Bus- und Bahnfahren ist seit diesem Mittwoch aufwendiger: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Was Sie jetzt wissen sollten.

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Polizisten in einer Straßenbahn in Dresden: Die Beamten kontrollieren die Einhaltung der neuen Corona-Regeln
Polizisten in einer Straßenbahn in Dresden: Die Beamten kontrollieren die Einhaltung der neuen Corona-Regeln © Archiv/dpa/Robert Michael

Berlin. "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.

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