In Bussen und Bahnen gilt jetzt 3G

Berlin. "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.
Start am 24. November
Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen gilt seit diesem Mittwoch. Denn am 24. November tritt das in der vergangenen Woche beschlossene neue Infektionsschutzgesetz in Kraft.
Ausnahmen für Kinder
Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
Tests
Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden - vor allem wenn man Bus oder Bahn auch braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Einen kostenlosen "Bürgertest" pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer Tests für die übrigen Wochentage bezahlt, ist offen.
Kontrollen im Nahverkehr
Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen - trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei.
"Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können", hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. "Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe."
Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) halten eine Kontrolle der 3G-Regel durch die derzeit rund 15 bis 30 eingesetzten Ticketkontrolleure für nicht praktikabel. "Die Ticketprüfer können keine Sanktionen aussprechen", erklärt ein DVB-Sprecher. Das wäre Sache der Polizei und der Ordnungsämter. Eine Übertragung der Sanktionsbefugnisse auf DVB-Angestellte sei juristisch kaum vertretbar. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert, die Kontrollen durch geschultes Sicherheitspersonal durchzuführen.

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff sieht durch 3G-Kontrollen die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet. "Die Erfahrungen bei der Kontrolle der Maskenpflicht zeigen, dass es bei einzelnen Kontrollen auch ein hohes Aggressionspotenzial gibt. Dies ist gerade auch beim 3G-Nachweis zu erwarten." Denkbar wäre dagegen eine "Sicherheitspartnerschaft" mit Polizei und Kommunen.
Die Polizeidirektion Dresden hatte am Dienstag anbekündigt, die Kapazitäten für die Corona-Kontrollen aufzustocken. Dabei liege besonderer Fokus auch auf den Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr, hieß es.
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Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn kündigte am Dienstag entsprechende Kontrollen der 3G-Regel an. Diese sollen stichprobenartig vom Sicherheits- und Kontrollpersonal durchgeführt werden, teilte der Konzern mit.
Kontrolliert werde dabei nur während der Fahrt und nicht etwa beim Einstieg. Die 3G-Regel gelte nur für die Züge, nicht für Bahnhöfe und Bahnsteige. Wer im Zug keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten.
Infektionsrisiko
Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.
Wirtschaftliche Folgen
Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Pandemie, rechnen die Verkehrsunternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliardenschwere staatliche Rettungsschirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespannt wird.
Flugverkehr
Auch für den innerdeutschen Flugverkehr soll es eine 3G-Regel geben. Der zusätzliche Mehraufwand an den Flughäfen in Dresden und Leipzig/Halle halte sich aber in Grenzen, sagt Uwe Schuhart von der Mitteldeutschen Flughafen AG. Bei touristischen Reisen werde etwa bereits jetzt schon beim Check-in je nach Reiseziel häufig ein 3G-Nachweis kontrolliert. Flugreisenden rät er daher, bereits 2,5 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Taxis
Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. "Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G", sagte Thomas Oppermann, der Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen. (SZ/dpa)