Es war ein Schnellschuss und nicht bis zu Ende gedacht. Ein Schnellschuss, der die Kunden verärgert und den Supermärkten viel Arbeit beschert hat. Die Sächsische Regierung hatte die Corona-Regeln verschärft. Die Discounter, die zu den wenigen Händlern gehören, die noch öffnen dürfen, mussten alle Sortimente abdecken, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Dadurch sollte die Benachteiligung der kleinen, derzeit geschlossenen Geschäfte minimiert werden.
Der Grundgedanke ist positiv. Doch würde jeder, der im Supermarkt ein Spielzeug, ein Buch oder ein paar Strümpfe kauft, die Waren ohne Corona-Lockdown im Einzelhandelsgeschäft erwerben? Das ist zu bezweifeln. Und die Kunden werden auch nicht warten, bis die Einzelhändler wieder öffnen dürfen. Sie werden noch häufiger im Internet bestellen. Damit ist den kleinen Händlern nicht geholfen.
Die Beschwerden über das Vorgehen waren scheinbar so massiv, dass die Regierung am Montagabend zurückgerudert ist. In den Supermärkten gelte das sogenannte „Schwerpunktprinzip“, heißt es in einer Erklärung von Staatssekretär Hartmut Mangold. Wenn Mischbetriebe mehr als die Hälfte im Lockdown erlaubter Waren des täglichen Bedarfs anbieten, könnten sie auch andere Waren mit verkaufen, um die Betriebsabläufe nicht zu stören.
Dafür ist es inzwischen aber bereits zu spät. Die Betriebsabläufe in den Supermärkten sind massiv gestört. Denn Waren des täglichen Bedarfs mussten umverteilt, andere abgedeckt oder zurückgeschickt werden. Dieser Aufwand und die daraus resultierende Aufregung waren vermeidbar.