Noch ist es nur ein Entwurf, der womöglich bis zur kommenden Woche nach Landtags-Anhörungen durch das Kabinett an entscheidenden Stellen verändert wird. Doch die Grundzüge der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung machen deutlich, dass Einschränkungen weiter im Alltag dazuzählen. Am Montag sollen die Vorgaben beschlossen werden. Vom 1. bis 18. April soll die neue Verordnung dann gelten. Die SZ nennt die wichtigsten Punkte.
Ein Grundsatz ist Abstand halten
Auch wenn es vertraut, für manche womöglich nervig klingt: An den bisherigen Grundsätzen des Abstandhaltens und des Maskentragens kommen auch die neuen Regelungen nicht vorbei. „Wo immer möglich“ soll der Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Zwei Hausstände mit maximal fünf Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 15 Jahren werden bei der Begrenzung nicht mitgezählt. Wer kann, soll auf Bus- und Bahnfahren verzichten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Bürobeschäftigten die Arbeit von zuhause anzubieten, falls keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen.