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Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV

In Bussen und Bahnen reicht eine medizinische Maske nicht mehr aus. Wer das kontrolliert.

Von Gunnar Klehm
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Medizinische Masken reichen seit Neustem nicht mehr bei einer Fahrt mit Bus oder Bahn.
Medizinische Masken reichen seit Neustem nicht mehr bei einer Fahrt mit Bus oder Bahn. © Dietmar Thomas

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt im Landkreis nun eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen und Bahnen, auf Fähren, Bahnhöfen und an Haltestellen. Das gehört zu den Maßnahmen, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gefordert werden. Der Landkreis liegt seit Montag sogar bei einem Wert über 200.

Im Gesetz steht die Formulierung „FFP2 oder vergleichbar“. Ist damit auch eine medizinische Maske gemeint? Das ist nicht so, erklärt Sabine Schuricht, Sprecherin des Regionalverkehrs Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (RVSOE). „Vergleichbar bedeutet, dass neben der FFP2-Maske auch Masken nach dem Standard KN95 sowie N95 möglich sind. Das haben wir auch noch mal genau auf unserer Homepage erläutert“, sagt sie. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Anders ist das für das Kontroll- und Servicepersonal. Bei diesen ist es gestattet, wenn sie nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Die Regeländerung - also, dass die OP-Maske nicht mehr gilt - erklärt das Bundesgesundheitsministerium vor allem mit dem Eigen- und Fremdschutz, den eine korrekt sitzende FFP-Masken bieten könne – „insbesondere vor dem Hintergrund von Virus-Mutationen“, teilt eine Sprecherin mit.

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit einem Bußgeld geahndet werden. "Wir können nur bitten, die Vorgabe umzusetzen. Bisher sind die Fahrgäste im Großen und Ganzen aber sehr einsichtig", erklärt Schuricht.

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