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Warnung vor ungeeigneten Schutzmasken

Sachsens Gesundheitsministerium warnt vor zwei Typen von Schutzmasken. Medizinische Einrichtungen sollen ihre Bestände prüfen. Um diese Masken geht es.

Von Maximilian Helm
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Einige Chargen von Atemschutzmasken sind fehlerhaft. Sachsens Gesundheitsministerium empfiehlt deshalb, sie nicht mehr zu verwenden.
Einige Chargen von Atemschutzmasken sind fehlerhaft. Sachsens Gesundheitsministerium empfiehlt deshalb, sie nicht mehr zu verwenden. © Tobias Steinmaurer/dpa (Symbolbild)

Das sächsische Gesundheitsministerium warnt vor dem Einsatz zwei bestimmter Schutzmasken. Das teilte die Staatsregierung am Freitagnachmittag mit. Die eingesetzte Task Force Beschaffung habe bei einer Prüfung festgestellt, dass zwei Chargen von Atemschutzmasken nicht den Standards entsprächen.

Diese Masken seien vom Bund geliefert worden. Anwender von Atemschutzmasken, wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste sollen nun prüfen, ob sich die genannten Masken in ihrem Besitz befinden. Wenn ja, sollen sie nicht weiter eingesetzt werden, so das Ministerium. In diesem Fall erhalten die betroffenen Einrichtungen eine Ersatzlieferung.

Problematisch sind die Masken:

  • Die Charge ("LOT NO.") 202004002 des Herstellers Freshing Air Technology Development Co. Ltd., deren Umverpackung außer mit der Chargenbezeichnung auch mit einer Angabe des Herstellungsdatums "DOM 2020-04-10" versehen ist, sowie
  • Eine Charge ("LOT No.") 200301 des Herstellers Jiangxi Meilin Kangda Pharmaceutical Co. Ltd., die außer der Chargenbezeichnung eine Angabe des Herstellungsdatums "Production Date: 20200319" trägt.