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3G am Arbeitsplatz: Was Sie jetzt wissen müssen

Bundesweit gelten jetzt 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Wolfgang Mulke
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Arbeiten in Sachsen wird für manche Beschäftigte schwieriger - denn alle Arbeitnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
Arbeiten in Sachsen wird für manche Beschäftigte schwieriger - denn alle Arbeitnehmer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. © dpa/Sven Hoppe

Für welche Beschäftigte gelten die 3G-Regeln?

Alle Arbeitnehmer müssen nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder frisch getestet sind. Wer geimpft oder genesen ist und dies auch gegenüber dem Arbeitgeber angegeben hat, muss sich nicht täglich neu testen lassen. Alle anderen benötigen vor dem Betreten ihrer Arbeitsstätte einen Nachweis, dass sie keine Corona-Infektion haben. Auch Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen den täglichen Test absolvieren.

Welche Betriebe sind von den neuen Regeln betroffen?

Die 3G-Regel gilt für alle Arbeitsstätten, also alle Betriebe. Dazu gehören räumlich Büros, Werkstätten, Werkhallen oder auch Baustellen. Ebenso zählt das Gesetz Freiflächen im Betrieb, Nebenräume oder die Kantinen zu den Arbeitsstätten.

Sind Selbsttests der Mitarbeiter zulässig?

Selbsttests vor Arbeitsbeginn zu Hause werden nicht als Nachweis anerkannt. Die Beschäftigten müssen sich entweder kostenlos in einem der Testzentren die Infektfreiheit attestieren lassen oder unter Aufsicht im Betrieb selbst testen. Arbeitgeber in Sachsen müssen ihren Beschäftigten zwei Tests in der Woche zur Verfügung stellen.

Kontrolliert jemand die Einhaltung der Regeln?

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