Dresden. Im Streit um die künftige Durchführung von Weihnachtsmärkten unter Pandemie-Bedingungen hat die Staatsregierung versucht, ihre eigene und erst vor wenigen Tagen beschlossene Coronaschutzverordnung auszuhebeln. Die Verordnung sieht eigentlich vor, dass für „landestypische Veranstaltungen“ wie Weihnachtsmärkte und Bergparaden auch bei einem Anstieg der Infektionsfälle Ausnahmeregeln gelten, die eine Durchführung von Weihnachtsmärkten grundsätzlich erlaubt.
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