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Weimar: Keine Maskenpflicht an Schulen

Das Amtsgericht Weimar hat zwei Schulen verboten, Schülern das Tragen von Corona-Schutzmasken anzuordnen. Das Bildungsministerium will sich nun wehren.

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Das Amtsgericht in Weimar.
Das Amtsgericht in Weimar. © Michael Reichel/dpa

Weimar/Erfurt. Das Thüringer Bildungsministerium will sich juristisch gegen einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an zwei Schulen wehren und eine mündliche Verhandlung erwirken. "Da der Beschluss des Amtsgerichts ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, wird das TMBJS fristgerecht außerdem noch einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung stellen", sagte eine Sprecherin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die "Leitungen und Lehrer" von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen. Nach Angaben der Sprecherin des Amtsgerichts, Inez Gloski, gebe es mehrere weitere Verfahren "zum gleichen Gegenstand"

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen - also auch an Grundschulen - ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor - und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden.

Kritik am Bildungsministerium

Das Thüringer Bildungsministerium hatte "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

Gloski, die selbst auch Richterin am Amtsgericht ist, sagte, erst nach einer mündlichen Verhandlung, wie sie das Bildungsministerium nun einfordern will, gebe es eine Beschwerdemöglichkeit gegen den Beschluss. Über eine solche Beschwerde müsste dann das Oberlandesgericht in Jena entscheiden.

Thüringer Oppositionsparteien kritisierten das Vorgehen des Bildungsministeriums in Bezug auf die Maskenpflicht. "Die kurzfristig verkündete Maskenpflicht während des Unterrichts hat nicht nur für unnötige Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Sie zeigt einmal mehr die Hilflosigkeit auf, mit der die Landesregierung in der Pandemie agiert", sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Franziska Baum. Sie forderte erneut den Einsatz von Luftfiltern in den Schulen. Die CDU-Fraktion sprach von einem "Schulchaos". (dpa)