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Wenn Eltern uneins über die Corona-Impfung sind

In Sachsen sind bald Kinder-Impfungen möglich. Doch wer entscheidet, wenn die Eltern gegenteiliger Ansicht sind? Zur Not hilft nur das Gericht.

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Wer entscheidet, wenn sich Eltern nicht über die Schutzimpfung für ihr Kind einigen können?
Wer entscheidet, wenn sich Eltern nicht über die Schutzimpfung für ihr Kind einigen können? © David Young/dpa/dpa-tmn

Die Sächsische Impfkommission (Siko) empfiehlt ab dem 1. Dezember die Impfung gegen Covid 19 auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren – allerdings zunächst nur für Kinder dieser Altersgruppe, die ein Risiko für einen schweren Verlauf oder Kontakt zu Risikopersonen haben. Durch diese Fokussierung sei der Nutzen einer Impfung für das jeweilige Kind deutlich erhöht, teilte die Kommission am Dienstagnachmittag mit. Dennoch solle die Impfung allen Kindern und ihren Sorgeberechtigten, die sich dazu entschlossen hätten, auf keinen Fall verwehrt werden.

  • Die Siko-Empfehlung im Wortlaut.

Die Entscheidung für Eltern ist nicht einfach. Zwar hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff von Biontech/Pfizer für Fünf- bis Elfjährige bereits zugelassen. Und einige Kinderärzte impfen bereits. Doch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) steht für diese Altersgruppe noch aus.

Auch die Sächsische Impfkommission räumt ein, „dass bei einer geimpften Population von gut 1.500 Kindern dieses Alters die Frage nach seltenen unerwünschten Wirkungen noch nicht ausreichend beantwortet werden kann.“ Die erfassten akuten Reaktionen unmittelbar nach den Impfungen seien aber geringer als bei den älteren Vergleichsgruppen.

Nicht selten führt die Impffrage inzwischen auch zu Streit zwischen den Elternteilen: Die Mutter wünscht sich für die siebenjährige Tochter eine Schutzimpfung gegen Corona, und zwar am liebsten sofort. Der Vater ist strikt dagegen.

Was tun, wenn sich Eltern über die Impfung nicht einigen können?

„In intakten Familien wird es bei Unstimmigkeiten einen heftigen Austausch geben und schließlich eine Einigung“, sagt Eva Becker, Anwältin für Familienrecht. Wenn das nicht gelingt, könnte ein Elternteil vor Gericht ziehen. „Das muss die Person sein, die eine Impfung durchführen will, obwohl der andere Elternteil dagegen ist“, sagt Becker. Denn diese Person möchte eine alleinige Entscheidung treffen, obwohl das bei einem geteilten Sorgerecht nicht erlaubt ist, erklärt die Anwältin.

Wer hat vor Gericht die besseren Chancen, sich durchzusetzen?

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