Dresden. Ein Stück Normalität ist seit Mittwoch nach Dresden zurückgekehrt: Biergärten dürfen wieder öffnen. Dasselbe gilt für die Außenbereiche von Restaurants, für Fitnessstudios, Kinos und Theater. Die Lockerungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft. Wer etwa im Biergarten mit Freunden am Tisch sitzen möchte, braucht ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Für vollständig Geimpfte und kürzlich Genese entfällt die Testpflicht dagegen, da angenommen wird, dass sie immun sind und das Coronavirus höchstwahrscheinlich auch nicht übertragen.
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