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Wie beweise ich, dass ich geimpft bin?

Seit Mittwoch wird in Dresden gelockert. Doch wer zum Beispiel in den Biergarten will, muss Dokumente vorzeigen. Welche nötig sind - der Überblick.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Ein wichtiges Dokument für den anstehenden Biergartenbesuch: Vollständig Geimpfte müssen den Impfpass im Original vorzeigen.
Ein wichtiges Dokument für den anstehenden Biergartenbesuch: Vollständig Geimpfte müssen den Impfpass im Original vorzeigen. © Archiv/dpa/Sophia Kembowski (Symbolfoto)

Dresden. Ein Stück Normalität ist seit Mittwoch nach Dresden zurückgekehrt: Biergärten dürfen wieder öffnen. Dasselbe gilt für die Außenbereiche von Restaurants, für Fitnessstudios, Kinos und Theater. Die Lockerungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft. Wer etwa im Biergarten mit Freunden am Tisch sitzen möchte, braucht ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Für vollständig Geimpfte und kürzlich Genese entfällt die Testpflicht dagegen, da angenommen wird, dass sie immun sind und das Coronavirus höchstwahrscheinlich auch nicht übertragen.

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