Dresden. Seit Mittwoch gilt unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen die Impfpflicht. Mitarbeitende im Gesundheitswesen müssen zur weiteren Ausübung ihres Berufes einen vollständigen Impfstatus nachweisen können. Ein Tätigkeitsverbot bei fehlendem Nachweis gibt es bislang nicht, denn ab Mittwoch beginnen erst die Kontrollen. In Dresden sogar etwas später.
Für die Meldung nicht geimpfter Mitarbeiter steht den Einrichtungen ab Freitag, den 18.März, ein elektronisches Meldeportal der Stadt Dresden zur Verfügung, teilte das Gesundheitsamt am Mittwoch mit.
Die Meldungen der jeweiligen Einrichtungen können ausschließlich über das Portal eingestellt werden und erfolgen in zwei Schritten: Zunächst bedarf es einer Registrierung, auf welche ein Anmeldungslink verschickt wird. Danach kann das Portal genutzt werden.
Ungeimpfte Personen haben weiterhin die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, betont die Stadt. Wer bereits eine Erstimpfung hat, bekommt eine Frist, um den Status der Impfserie zu vervollständigen.