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Zweite Corona-Impfstelle für Dresden

Das Dresdner Gesundheitsamt bietet in seinen Räumen ab November ebenfalls Impfungen an - auch Auffrischungen.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Auch im Dresdner Gesundheitsamt wird bald gegen Corona geimpft.
Auch im Dresdner Gesundheitsamt wird bald gegen Corona geimpft. ©  dpa/Sebastian Gallnow

Dresden. Die Landeshauptstadt erhält neben dem Friedrichstädter Krankenhaus eine weitere Corona-Impfstelle. Ab November können sich Dresdner freitags und sonnabends ohne Anmeldung beim Gesundheitsamt am Waldschlößchen gegen das Virus schützen lassen, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Aufgrund des großen Interesses bei den mobilen Impfangeboten empfehle es sich allerdings, mindestens eine Stunde vor Schließung einzutreffen und ein wenig Wartezeit einzuplanen.

Im Gegensatz zum Friedrichstädter Krankenhaus werden beim Gesundheitsamt auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren geimpft.

In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson, Biontech oder Moderna verabreicht. Wer sich impfen lassen möchte, hat die Wahl, wobei das Vakzin von Johnson & Johnson nur Menschen ab 60 Jahren verabreicht werden darf. Während bei diesem Impfstoff ein einziger Piks reicht, ist bei Biontech und Moderna eine Zweitimpfung nötig. Diese findet ebenfalls beim Gesundheitsamt statt.

Gesundheitsamt bietet auch Auffrischungsimpfungen an

Darüber hinaus werden Auffrischungsimpfungen für über 70-Jährige sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen angeboten. Auffrischungsimpfungen bei Patienten mit unterdrücktem körpereigenen Immunsystem seien nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.

Die Impfstelle wird bis zum 18. Dezember geöffnet sein. Freitags wird immer zwischen 13 und 17 Uhr geimpft, samstags zwischen 10 und 15.30 Uhr. Die Impfstelle findet man unter der Adresse Am Brauhaus 8. Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, die Chipkarte und - wenn vorhanden - der Impfausweis. Unter 16-Jährige müssen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erscheinen und benötigen darüber hinaus die Einverständniserklärung des anderen Elternteils. 16- und 17-Jährige brauchen nur die Einverständniserklärung.