Eigentümer dürfen das Dachgeschoss ihres Hauses nicht einfach zum Wohnraum ausbauen. Erst muss geklärt werden, ob der bisherige Speicher entsprechend umgewidmet werden darf. Eine solche sogenannte Nutzungsänderung bedarf in der Regel der behördlichen Genehmigung, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor der Planung sollte daher immer der Gang zum Bauamt stehen. (dpa-tmn)
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