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Darf man Äste und Stämme mitnehmen?

Holz zum Verbrennen ist ein begehrtes Gut. Gerade im ländlichen Raum haben viele Menschen noch Holzöfen und Kamine.

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© Thomas B.

Doch woher bekommt man das notwendige Holz, um den Ofen zu beheizen? Stürme wüten in jüngster Vergangenheit immer öfter und heftiger. Die Sturmtiefs haben stets klingende Namen wie Xavier, Sabine oder Victoria. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie nicht selten eine Schneise der Verwüstung hinterlasse. Auch Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen. Wer einen Ofen oder Kamin hat, könnte nach einem heftigen Sturm frohlocken angesichts des herumliegenden Holzes. Doch darf man Äste und Stämme einfach so mitnehmen? Das darf man leider nicht.

Herumliegende Äste und Stämme haben immer einen Besitzer

Herumliegende Äste und Stämme haben immer einen Besitzer. Im öffentlichen Raum sind das meist der Bund, das Land oder die Kommune. Auch Privatpersonen können Besitzer des herumliegenden Holzes sein. Wenn man ein paar Zweige einsammelt, wird das wohl keine rechtlichen Folgen nach sich ziehen. Anders ist es, wenn man im großen Stil, etwa mit PKW und Anhänger, Holz abtransportiert, welches einem nicht gehört. Das kann zu einer Anzeige und nicht unerheblichen Geldbuße führen. An Straßen und öffentlichen Plätzen werde abgefallene Äste oder umgestürzte Bäume meist von Landschaftsbaufirmen abgeräumt und zu Rindenmulch geschreddert. Anders ist es, wenn die Mitnahme von Holz ausdrücklich erlaubt wird. Es kann sich daher lohnen, nach einem Sturm konkret bei der Gemeinde anzufragen. Fragen kostet schließlich nichts.

Immer mit offenen Augen durch die Landschaft gehen

Es lohnt sich für Kaminbesitzer trotzdem, immer mit offenen Augen durch die Landschaft zu gehen. Manchmal fällen Privatpersonen auch Bäume auf Ihren Grundstücken und sind froh, wenn sie das Holz loswerden. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie einen Nachbarn oder Bekannten beim Fällen unterstützen können. Wer einen Baum fällt, darf meist auch das Holz mitnehmen. Geeignetes Werkzeug und Kettensägen dafür sind in der Regel in Baumärkten, wie beispielsweise bei Toom erhältlich. Dabei muss man sich am Ende nur entscheiden, ob man eine Akkukettensäge oder eine Benzinkettensäge nimmt. Beide haben Vor- und Nachteile die man sich vom Fachmann im Markt erklären lassen kann. Doch Achtung! Auch das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken ist genehmigungspflichtig und an bestimmte Zeiträume gebunden. Das gilt selbstverständlich auch für die Bäume auf Ihrem eigenen Privatgrundstück. Was hingegen erlaubt ist, ist das Ausästen und Kürzen von Baumspitzen. Bei großen Bäumen sollte man dabei jedoch lieber einen Fachmann hinzuziehen. Informieren Sie sich jedoch auch dann über einen geeigneten Zeitpunkt. Wenn Bäume im Frühjahr verstärkt Wasser aufnehmen, können sie leicht an Verletzungen eingehen. Außerdem brauchen die Vögel nun bald Brutplätze.

Ein gut gefülltes Holzlager kann sehr beruhigend sein

Ein gut gefülltes Holzlager kann für Besitzer von Öfen und Kaminen sehr beruhigend sein. Holz können Sie natürlich in Baumärkten und im Holzhandel käuflich erwerben. Das Holz für Kamine muss gut abgelagert und trocken sein. Wenn Sie es im Handel kaufen, ist das garantiert. Bei größerem Bedarf kann es sich auch lohnen, Waldbesitzer direkt anzusprechen. Manche erlauben es gegen Bezahlung einen Baum zu fällen oder etwas aus ihrem Wald herauszuziehen. Manche kleineren Unternehmen wie Druckereien oder Handwerksbetriebe geben auch kostenlos oder gegen wenig Geld Europaletten ab. Klein kriegen müssen Sie die natürlich auch, um sie zu verbrennen. Eine elektrische Säge ist dafür unverzichtbar.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur S. Linde.