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Darf man Barbara Lässig „braunes Schaf“ nennen?

Die Sprecherin des Dresdner Fernsehturmvereins forderte vor Gericht eine Erklärung auf Unterlassung.

Von Alexander Schneider
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Barbara Lässig spricht auf einer Veranstaltung des Fernsehturmvereins.
Barbara Lässig spricht auf einer Veranstaltung des Fernsehturmvereins. © René Meinig

Darf man Barbara Lässig als „besonders lautes braunes Schaf“ betiteln? Im Prinzip ja, es kommt jedoch auch hier auf den Kontext an. Das Landgericht Dresden hat am Dienstag eine entsprechende Unterlassungsklage der umstrittenen Dresdner Ex-Linken- und aktuellen FDP-Politikerin abgewiesen, in der sie sich verwahrt hatte, ebenso betitelt worden zu sein – ausgerechnet von Michael Krüger, dem Leubener SPD-Ortsvorsitzenden.

Die streitige Sache liegt schon ein gutes Jahr zurück und fand, wie so oft, im sozialen Netzwerk Facebook (FB) statt – übrigens ganz ohne eigenes Zutun der 61-jährigen Ex-Stadträtin, die als Privatfrau ihre eigene Werbeagentur leitet und im Ehrenamt auch die Öffentlichkeitsarbeit des Dresdner Fernsehturmvereins, um den es hier noch gehen wird, managt.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert höchstselbst hatte im August 2017 auf seiner FB-Seite zu Ideen für die Zukunftswerkstatt aufgerufen. Unter den Kommentatoren schrieb im weiteren Verlauf auch Eberhard Mittag, Vorsitzender des Fernsehturmvereins, dass auch die Wachwitzer Nadel Teil der Kultur- und Zukunftsstadt Dresden sei. Das wiederum rief den Leubener SPD-Chef Krüger auf den Plan, der auch gleich in die Tasten hämmerte: „Leider gehört zu ihrem Verein (...) auch die mittlerweile rechtsnationale Barbara Lässig, welche Ihrem eigentlich unpolitischen Ansinnen der Fernsehturmsanierung einen ganz schlechten Beigeschmack gibt.“ Auf Mittags Einwand, es gebe in allen Organisationen weiße und schwarze Schafe, entgegnete Krüger, dass es sich in diesem Fall, „um im Sprachbild zu bleiben“, eher um ein „besonders lautes, braunes Schaf“ handele.

Während man sich in der guten alten Zeit noch im Morgengrauen am Elbufer getroffen hatte, um sein Verlangen nach Satisfaktion mit Duellpistolen zu befriedigen, bleibt für Genugtuung heutzutage nur der Gang vors Gericht. Barbara Lässig verklagte also Michael Krüger auf Unterlassung. Anfang November duellierten sich beide verstärkt von ihren Anwälten im Gerichtssaal, am Dienstag fällte Zivilrichterin Heike Kremz ihr Urteil – sie wies Lässigs Klage ab.

Die umstrittene Formulierung sei keine falsche Tatsachenbehauptung, heißt es nun in der Entscheidung, sondern vom Recht auf die freie Meinungsäußerung gedeckt. Krüger habe „braunes Schaf“ in einer Antwort als Synonym und Metapher verwandt. Es sei auch zu berücksichtigen, so die Richterin, dass Lässig selbst andere Personen mit deftigen Ausdrücken betitle. Krüger habe sie etwa als „mieses kleines Lügner-Krüger-Würstchen“ und „abartigen Typen“ bezeichnet. Die Kosten muss die Klägerin tragen, doch sie kann das Urteil auch in der nächsten Instanz anfechten.