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Das eigene Auto selbst verkaufen

Beinah 7 Millionen Fahrzeuge wechseln jedes Jahr ihren Halter. 70 Prozent der Halterwechsel geschehen dabei von privat zu privat.

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Es scheint, als seien Autoverkauf und Autokauf alltägliches Geschäft. Trotzdem begehen Käufer und Verkäufer immer wieder gravierende Fehler. Ist der Wagen verkauft, kann der Halterwechsel in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Grund genug, dass sich diejenigen, die ihr Auto verkaufen möchten, schon früh genug mit den wesentlichen Kriterien für einen reibungslosen und gewinnbringenden Verkauf auseinanderzusetzen. Was Sie als Verkäufer beim Verkauf Ihres Wagens beachten sollten, ist schnell zusammengefasst:

Kennen Sie den Wert Ihre Autos?

Natürlich kann ein jeder, der sein Auto verkaufen möchte, den Wert des Wagens in der Regel schnell ermitteln. Dies funktioniert bei Mittelklassewagen reibungslos. Die Angebotspreise der Händler und Privatanbieter bieten zumeist einen guten Überblick und lassen den Durchschnittswert, gemessen an der Laufleistung, der Ausstattung und dem Baujahr, mit wenigen Blicken bestimmen.

Etwas komplexer wird es allerdings bei besonderen Ausstattungsmerkmalen, überdurchschnittlich günstigen und ältere Fahrzeugen sowie besonders hochpreisigen Autos. Studien zeigen: Viele Autoverkäufer schätzen den Wert ihres Fahrzeugs falsch ein. Dabei ist der Anteil derjenigen, die den Wert des zu verkaufenden Fahrzeugs zu hoch einschätzen beinah genau so groß wie diejenigen, die den Fahrzeugpreis verglichen am Durchschnitt zu niedrig ansetzen.

Wer den Wert seines Autos bestimmen lassen möchte, der muss kein teures Wertgutachten durch die namhaften Prüforganisationen in Auftrag geben. Viele Anbieter und Unternehmen bieten den Verkaufswilligen eine kostenlose Fahrzeugbewertung über das Internet, die in wenigen Schritten in Auftrag gegeben werden kann und den Fahrzeugwert erstaunlich genau festlegt.

Der Autoverkauf steht und fällt mit einer transparenten Beschreibung

Der Erfolg eines Autoverkaufs ist von einer aussagekräftigen und transparenten Beschreibung des Fahrzeugs abhängig. Wer nicht nur positive Sonderausstattungsmerkmale aufzählt, sondern auch in Bezug auf kleine Mängel ehrlich ist und diese in der der Beschreibung erwähnt, erhöht das Vertrauen von potentiellen Käufern. Jeder Käufer, der einen gebrauchten Wagen kaufen möchte, weiß: Ein Gebrauchtfahrzeug ist kein Neuwagen!

Es müssen keine professionellen Fotos sein

Studien über Verkaufszahlen auf den großen Automobilportalen belegen: Verzichten die Inserate auf aussagekräftige Bilder, tendieren die Chancen auf einen erfolgreichen und schnellen Verkauf gen Null. Um die Verkaufschancen zu erhöhen, sollte das Fahrzeug sowohl von innen als auch von außen aussagekräftig fotografiert werden. Auch Mängel und Defekte sollten für Interessenten bereits über die Anzeige im Bildmaterial erkennbar sein.

Es bedarf keines professionellen Fotografens: Wer mit seinem Auto an einem sonnigen Tag aufs Land an einen idyllischen Ort fährt, es zuvor durch die Waschstraße schickt und ihm eine Politur verpasst, der kann auch mit eigenen Mitteln ansprechende, verkaufsfördernde Fotos schießen.

Aufbereiten ja, aber bitte nicht zu viel des Guten

Na klar, das Auto soll sowohl auf den Bildern als auch bei der ersten Besichtigung einen guten Eindruck machen. Doch auch hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir hielten bereits fest: Der Käufer eines gebrauchten Fahrzeuges weiß, dass er kein Neufahrzeug zu erwarten hat. Dies heißt aber nicht, dass das Auto mit Schlammspritzern und krümmelbenetzten Sitzen präsentiert werden sollte.

Verkäufer sollten sich Zeit nehmen und das Fahrzeug sowohl von innen als auch von außen einer Grundreinigung unterziehen. Ganz wichtig: Halten Sie das Fahrzeug auch für eine Probefahrt bereit. Das heißt: Reifendruck, Scheibenwischwasser, Bremsflüssigkeit und Kühlwasser sollten vor einer ersten Besichtigung bzw. einer ersten Probefahrt gecheckt werden. Nichts ist dem Verkauf unzuträglicher als eine plötzlich aufblinkende Warnleuchte!

Selbst wenn eine Grundreinigung verkaufsförderlich wirkt, schlägt ein Zuviel des Guten aber ins Negative um: Polierte Reifen, und extra eingefettete Lederbezüge erwecken Misstrauen. Auch eine Motorwäsche muss nicht sein. Kaufberater weisen Kaufinteressenten beispielsweise darauf hin, eine frisch durchgeführte Motorwäsche könne zum Beispiel Hinweise liefern, dass Ölspuren, die auf Mängel hindeuten, bewusst entfernt worden sind. Solchen Verdächtigungen sollte man sich als Verkäufer erst gar nicht aussetzen!

Probefahrt und Übergabe

Wer es mit dem Kauf ernst meint, der möchte den potentiellen neuen Gebrauchten natürlich auch auf Herz und Nieren testen. Bevor der Interessent fahren darf, sollte ein kurzer Vertrag aufgesetzt werden. So wird der Fahrer in die Pflicht genommen, im Falle eines Unfalles für die Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung bzw. für den entstandenen Rückstufungsschaden bei der Versicherung zu haften.

Es gilt: Keine Probefahrt ohne Führerschein und Ausweis. Jeder Verkäufer sollte sich die Dokumente im Vorfeld zeigen lassen. Experten empfehlen: Bei der Probefahrt ggf. mitfahren. Nehmen Sie einen Platz auf der Rückbank ein. So haben Sie Gewissheit, dass der Wagen auch nur im normalen Verkehrsbetrieb getestet und keinen fragwürdigen Experimenten unterzogen wird.

Werden sich Interessent und Verkäufer einig, steht einer Übergabe des Fahrzeugs nichts mehr im Wege. Online finden sich zahlreiche Musterverträge, die ausgedruckt und von beiden Vertragspartnern ausgefüllt werden können.

Wichtig: Unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe schriftlich festhalten. Als Privatverkäufer ist zu vermerken, dass eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Doch es kann auch Ausnahmen geben: Besteht noch eine Gebrauchtwagen- oder Anschlussgarantie, kann diese in vielen Fällen an den neuen Käufer übertragen werden! Halten Sie diesbezüglich noch einmal Rücksprache mit Ihrem Garantieversicherer bzw. Garantiegeber!

Per Gesetz ist die Ummeldung des Fahrzeugs durch den Verkäufer zu veranlassen. Die Praxis zeigt jedoch: Meist ist es der Käufer, der das Fahrzeug ummeldet und es mit den alten Kennzeichen noch überführt. In diesem Fall sollte der Verkäufer ebenfalls vertraglich festhalten, dass der neue Besitzer das Fahrzeug schnellstmöglich ummeldet. Vorsorglich kann es ratsam sein, sowohl die Versicherung als auch die Zulassungsstelle in Kenntnis zu setzen! 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur M. Albrecht.

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