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Das Ende der wilden Elbe

Buhnen, Deiche und noch mehr – seit 1760 gibt es an der Elbe einen geregelten Wasserbau.

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© WSA Dresden

Von Udo Lemke

Meißen. Das Jahr 1760 markiert das Ende der wilden Elbe, denn ab da wurde in Sachsen eine fachlich geleitete Wasserbauverwaltung „durch Einsetzung von zwei hauptamtlichen Wasserbaudirektoren mit Sitz in Dresden und Wittenberg“ aufgebaut. Ziel war die Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse und die Erhaltung der Uferbauten an der Elbe. So ist es in einer Broschüre des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Dresden zu 250 Jahre Wasserbau an der Elbe zu lesen.

Zwischen 1844 und 1860 wurden am sächsischen Teil des Stromes mehrere Kilometer Parallelwerke geschaffen. Zu sehen ist ein solcher Leitdamm, der das dahinter liegende Ufer vor Erosion durch die Strömung schützen soll, etwa unterhalb von Scharfenberg in der Elbe. Eine der größten Wasserbaumaßnahmen fand nach 1866 statt. Da wurde nämlich an der damaligen sächsisch-preußischen Grenze bei Elbe-Kilometer 121,8 – das liegt ungefähr fünf Kilometer oberhalb von Mühlberg – mit einer sogenannten Mittelwasserregelung begonnen. Auf beiden Seiten des Ufers wurden in den Fluss hineinragende Buhnen aufgeschüttet und mit einem gepflasterten Deckwerk versehen. Ziel dieser Bauten war und ist es, die Breite der Elbe zu vereinheitlichen und so eine Fahrrinne mit berechenbaren Wassertiefen für die Schifffahrt herzustellen. Außerdem war die Herstellung eines festen, unverrückbaren Flussbettes „für die gefahrlose Abführung von Eis und Hochwasser von großer Bedeutung“. Um 1900 waren diese Wasserbauarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen, im Amtsbereich des heutigen WSA Dresden, von der Grenze bis zur Saalemündung waren fast 2 200 Buhnen gebaut worden.

„Der ständigen Erhöhung der Zahl und des Wertes der Fahrzeuge entsprechend, mussten auch sichere Winterhäfen hergestellt werden, so u. a. in Dresden, Mühlberg, Torgau, Wittenberg und Aken. Um den Schifffahrtsbetrieb zu sichern und zu erleichtern, übernahmen eigene Beamte der Strombauverwaltung die Peilung und die Bezeichnung der Fahrrinne.“

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Elbe für große deutsche Industriezentren und die Tschechoslowakei zum Bindeglied im Überseeverkehr via Hamburg. Auf Veranlassung des Reichsverkehrsministeriums legte die Elbstrombauverwaltung 1935 einen neuen Entwurf zur Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse vor. Um die Fahrwassertiefen des Stroms bei niedrigsten Wasserständen zu erhöhen, war die Abgabe von Zuschusswasser aus Talsperren vorgesehen – heißt es in der Broschüre des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden.

Bis 1945 wurde der Feinausbau der Elbe, der ihrer Regulierung bei Niedrigwasser diente, vorangetrieben. So wurden an besonders gefährdeten Stellen vor die Buhnen sogenannte Kopfschwellen eingebaut: „Das sind Schüttungen vor die Buhnen, sodass auch bei Niedrigwasser die Fahrrinne tief genug bleibt“, erklärte Elke Kühne vom Dresdner Amt. Das zweite wesentliche Mittel zur Feinregulierung war der Einbau von Grundschwellen in Übertiefen, den sogenannten Kolken. Damit hier das Wasser nicht buchstäblich hineinfällt, sondern der Wasserspiegel auf der für den Schiffsverkehr nötigen Höhe gehalten werden konnte, wurden Steinrippen quer zur Strömung in die Kolke eingebaut, erklärt Elke Kühne.

Bis heute gilt für alle Wasserbauwerke: Kleine Schäden sind sofort zu reparieren, sollen sie sich nicht bei Hochwasser oder Eisgang schnell zu großen auswachsen.