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Das Laub muss weg

Als Brennmaterial fürs Lagerfeuer taugt es aber nicht, warnt das Ordnungsamt.

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© Symbolfoto/dpa

Coswig. Die ersten Ausrutscher sind schon zu beobachten. Herabgefallene Blätter machen Fußwege und Straßen glatt. Richtiges Schuhwerk und ordentliche Reifen helfen da zwar, aber vor allem sind die Grundstückseigentümer in der Pflicht, für sichere Verhältnisse zu sorgen, heißt es aus dem Coswiger Ordnungsamt.

Während allgemein 14-täglich Straßen und Gehwege zu reinigen sind, sind bei außergewöhnlichen Verunreinigungen – zu denen eben unter bestimmten Bedingungen auch starker Laubfall zählt – diese zeitnah vom Anlieger zu beräumen, konkretisiert Amtschef Olaf Lier die Anforderung.

Und gibt Hinweise, was mit den Herbstblättern geschehen soll. Das anfallende Laub kann kompostiert oder in die braune Tonne geworfen werden, so Olaf Lier. Die öffentliche Grünschnittannahme werde seit der fast flächendeckenden Verfügbarkeit der braunen Tonne allerdings nicht mehr angeboten. Lediglich an den Wertstoffhöfen könne darüber hinaus Grünschnitt abgegeben werden.

Wobei der Ordnungsamtschef darauf hinweist, dass Grünschnitt generell nicht als Verbrennungsmaterial verwendet werden darf. Und dass offene Feuer, die nicht in eine Feuerschale oder einen -korb unter einem Meter Durchmesser abgebrannt werden, angemeldet sein müssen. (SZ/IL)