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Das sagt der Freistaat zu den umstrittenen Möbeln

Das Finanzministerium positioniert sich deutlich zum Vorwurf der Wettiner – und überrascht mit einer teilweise ganz anderen Darstellung.

Von Dominique Bielmeier
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Ministeriumssprecherin Sandra Jäschke.
Ministeriumssprecherin Sandra Jäschke. © Claudia Hübschmann (Archiv)

Dresden/Moritzburg. Grundsätzlich äußere man sich nicht zu laufenden Verfahren, schreibt Sandra Jäschke, Sprecherin des sächsischen Finanzministeriums, auf eine SZ-Anfrage zu den kontaminierten Möbeln der Wettiner. Dann beantwortet sie – in Abstimmung mit den Staatlichen Kunstsammlungen – aber dennoch die meisten Fragen zum Thema. Und ihre Antworten ergeben teilweise ein völlig neues Bild des Sachverhalts.

„Der Freistaat Sachsen ist über die Behauptung sehr verwundert, die an das Haus Wettin A. L. (albertinische Linie, Anmerkung der Verfasserin) herausgegebenen Gegenstände hätten gar nicht aus dem Alteigentum des Hauses Wettin A. L. gestammt“, schreibt Jäschke beispielsweise. „Das Haus Wettin A. L. hat im Rahmen der Restitutionsverhandlungen immer das Gegenteil behauptet. Die angesprochenen Objekte wurden seinerzeit vom Haus Wettin A. L. ausgesucht.“ Das widerspricht der aktuellen Aussage von Rüdiger von Sachsen, man könne nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die drei Möbelstücke überhaupt ausgewählt wurden.

An das Haus Wettin wurden in Folge des Vergleichsvertrags vom 17. Juli 2014 insgesamt acht Möbelstücke herausgegeben, erklärt Jäschke. „Das Haus Wettin A. L. hat gegenüber dem Freistaat Sachsen behauptet, dass drei der Möbelstücke mit dem Holzschutzmittel Hylotox behandelt worden sein sollen.“ Ob der Freistaat von dieser Belastung zuvor Kenntnis hatte, lässt die Sprecherin unbeantwortet. So ist weiterhin offen, ob die mit dem gesundheitsschädlichen Hylotox 59 behandelten Möbel vor vier Jahren wissentlich an die Wettiner übergeben wurden.

Jäschke erklärt jedoch, was geschah, nachdem die Möbel übergeben worden waren. Das Haus Wettin habe bereits im Jahr 2015 Schadensersatzforderungen bezüglich der Möbelstücke geltend gemacht. „Schon zum damaligen Zeitpunkt wurden diese Ansprüche vom Freistaat Sachsen als unbegründet abgelehnt“, so Jäschke. Ende vergangenen Jahres habe das Haus Wettin beim Amtsgericht Berlin-Wedding einen Mahnbescheid über insgesamt 135.261,59 Euro beantragt, wobei die Hauptforderung nur 113.762,50 Euro betrage. „Die restlichen Positionen sind Verfahrenskosten, Nebenforderungen (Anwaltsvergütung) und Zinsen.“ 

Im Mahnverfahren werde vom Gericht nicht geprüft, ob dem Antragssteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zustehe. „Der Freistaat Sachsen hat gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, da er die behaupteten Ansprüche weiterhin als unbegründet ansieht.“ Das Haus Wettin müsse nunmehr seine behaupteten Ansprüche in einem ganz normalen Zivilprozess weiterverfolgen, „wobei die Klage dem Freistaat Sachsen bislang nicht vorliegt“. Das deckt sich mit der Aussage von Rüdiger von Sachsen, wonach die Klage in den nächsten Tagen eingereicht werden soll.

Wie sich der Freistaat in einem Prozess positionieren wird, deutet Jäschke bereits an: „Naturalrestitution (das heißt, einen ursprünglichen Zustand durch Schadensersatz wiederherzustellen, Anm. d. Verf.) nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bedeutet, dass die betreffenden Gegenstände in dem Zustand herausgegeben werden, in dem sie sich befinden.“ Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen zum Beispiel durch Beschädigungen seien dabei zu berücksichtigen. Jäschke: „Dementsprechend ist es auch nicht von Relevanz, mit welchen Werten die betreffenden Gegenstände geschätzt wurden.“

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