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Das war's für den "Kampf der Nibelungen"

Auch das Oberverwaltungsgericht hat die rechtsextreme Sportveranstaltung in Ostritz untersagt. Gegen das Urteil ist der Veranstalter nun machtlos.

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Symbolbild.
Symbolbild. © Paul Sander

Die rechtsextreme Sportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" an diesem Sonnabend in Ostritz darf nicht stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen an diesem Freitag entschieden und damit eine Beschwerde des Veranstalters gegen das Verbot der Stadt zurückgewiesen. Eine Anfechtung ist nicht möglich.

In der Begründung wird die Auffassung des Verwaltungsgerichtes Dresden geteilt, dass das "öffentliche Interesse an der Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnung" über den wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters steht. Ausschlaggebend dafür sind auch die Verfassungsschutzberichte, die zur Einschätzung der Gefahrenlage dienten. Aus ihnen geht hervor, dass möglicherweise das politische System gewaltsam bekämpft werden soll. Die Veranstaltung könnte Kampftechniken zeigen, die sich auch gegen Polizeikräfte richten. Dass bei früheren Kampfsportveranstaltungen nichts passierte, sei nicht von Bedeutung, hieß es.

Die Polizeidirektion Görlitz setzt das Verbot nun konsequent durch und wird ab Freitag und am Wochenende in Ostritz präsent sein, teilt deren Sprecher Torsten Jahn mit. "Eine Anreise von Teilnehmern ist daher zwecklos." Falls erforderlich, würden die Beamten Platzverweise aussprechen.

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