Karlsruhe. Der jahrelange Rechtsstreit um die Berechnung der Wasserpreise im Südwesten muss noch einmal neu aufgerollt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Fall gestern an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zurück verwiesen. Dieses muss erneut prüfen, ob die Landeskartellbehörde in Baden-Württemberg die angeblich zu hohen Wasserpreise in Calw richtig berechnet hat.
Die Kartellwächter verlangen von dem Wasserversorger der Region, der Energie Calw GmbH (ENCW) ihre Preise in den Jahren 2008 und 2009 rückwirkend zu senken. Demnach durfte das Unternehmen während der fraglichen Zeit bei allen Tarifkunden nicht mehr als 1,82 Euro netto pro Kubikmeter Wasser verlangen. Zuvor und bis jetzt verlangt ENCW 2,79 Euro.
Das OLG hatte die Verfügung der Kartellbehörde wegen Bedenken gegen die Berechnungsmethode aufgehoben. Denn das Bundeskartellamt vergleicht die Preise eines verdächtigen Unternehmens mit denen eines ähnlichen Wasserversorgers.
Die Landeskartellwächter haben dagegen selbst berechnet, wie viel die ENCW verlangen darf: Maßstab waren dabei unter anderem die dauerhaften Firmenausgaben wie etwa Personalkosten oder Investitionen und Abschreibungen.
Das OLG muss nun genau prüfen, ob diese Berechnungen richtig waren. Der BGH gab jetzt Hinweise dafür. So dürfen die Preise für die Durchleitung von Strom oder Gas herangezogen werden. Kartellwächter dürften einschreiten, wenn Preise um drei Prozent überhöht seien, hieß es. Das OLG war von 7,5 Prozent ausgegangen.
Das Unternehmen fühlt sich gegängelt: „Es geht um ein Lebensmittel, das ständig kontrolliert werden muss“, begründete der Anwalt der ENCW, Andreas Hahn die Preise vor Gericht. Ein Wasserversorger trage von der Gewinnung bis zum Endverbraucher dafür die Verantwortung. (dpa)