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Juristen in der DDR zwischen Recht und Macht

Inga Markovits über Rechtswissenschaftler im Sozialismus – der Versuch einer Ehrenrettung.

Von Karin Schlottmann
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Zwei prominente DDR-Juristen, zwei politische Lager: Gregor Gysi (l.) ging 1990 für die PDS, Lothar de Maiziere für die CDU bei den ersten freien Volkskammerwahlen ins Rennen.
Zwei prominente DDR-Juristen, zwei politische Lager: Gregor Gysi (l.) ging 1990 für die PDS, Lothar de Maiziere für die CDU bei den ersten freien Volkskammerwahlen ins Rennen. © www.imago-images.de

Kaum einer Berufsgruppe schlug nach dem Untergang der DDR so viel Abneigung entgegen wie den Juristen. Sie waren, so der Vorwurf, Teil des staatlichen Unterdrückungsapparates. Nach der Einheit mussten sich die Richter und Staatsanwälte neu für den Justizdienst bewerben, die meisten Jura-Professoren wurden abgewickelt. Es waren bei Weitem nicht nur westdeutsche Berufskollegen, die sich abfällig über DDR-Juristen äußerten. Das Misstrauen der Ostdeutschen gegenüber der alten Elite war vor 30 Jahren mindestens ebenso ausgeprägt wie bei Westdeutschen.

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