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De Maizière will Gefährder in Abschiebehaft nehmen

Unionspolitiker fordern ein schärferes Abschieberecht. Ein Gesetzentwurf liegt längst vor.

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© dpa

Von Sven Siebert

Berlin. Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz sind Forderungen nach Verschärfungen des Asyl- und Abschieberechts laut geworden. Innenpolitiker von CDU und CSU forderten am Donnerstag unter anderem Transitzentren an den Grenzen, in denen einreisende Asylbewerber zunächst festgehalten und überprüft, gegebenenfalls wieder zurückgeschoben werden können. Außerdem sollen den Forderungen zufolge sogenannte Gefährder mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Die CSU fordert schon seit Dienstag die Ausweitung des Ausweisegewahrsams für Ausreisepflichtige. Solche „reflexhaften“ Vorschläge hätten die Sozialdemokraten in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt, sagte SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat bereits im Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschiebung von Gefährdern erleichtern soll. Die „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ soll demnach ein Grund werden, ausreisepflichtige Ausländer in Abschiebehaft nehmen zu können. „Die Sicherungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden“, heißt es schon heute im Gesetz, nur gilt dies bisher nicht für Gefährder, wie der mutmaßliche Attentäter von Berlin Anis Amri einer war.

Ebenfalls verlängern will de Maizière die Höchstdauer für den sogenannten Ausreisegewahrsam. Ausländer, die in ihre Heimat zurückgeführt werden sollen, können zur Vorbereitung dieser Abschiebung derzeit bis zu vier Tage in Gewahrsam genommen werden. De Maizière will diese Frist auf bis zu 14 Tage ausweiten.

Auch will de Maizière eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes herbeiführen, um abgelehnten Asylbewerbern die sogenannte Duldung zu versagen, wenn ein Asylbewerber „aufgrund eigenen Verhaltens – beispielsweise indem Personaldokumente weggeworfen werden – dazu beigetragen hat, dass er nicht abgeschoben werden kann.“ Der entsprechende Gesetzentwurf ist seit 7. Oktober innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung in der Ressortabstimmung. Seine Verabschiedung ist bisher an der SPD gescheitert.