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Dealer verpfeift seine Kunden

Ein Kraftfahrer aus Bannewitz wurde wegen Drogenkäufen verurteilt. Sein Dealer hat aber nicht nur ihn verraten.

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© Stephan Klingbeil

Von Stephan Klingbeil

Bannewitz. Wie glaubhaft sind die Aussagen eines zehnfach vorbestraften Drogenhändlers, der aus der Untersuchungshaft entlassen werden möchte? An dieser Frage schieden sich seit 2016 gleich in mehreren Prozessen an den Amtsgerichten in Dippoldiswalde und Pirna sowie auch am Landgericht in Dresden die Geister.

Dort waren unabhängig voneinander ein Drogenkurier aus Altenberg, drei vermeintliche Kunden aus Bannewitz und der Dealer selbst angeklagt (SZ berichtete). Während der Kurier und der Dealer bereits verurteilt worden waren, warteten die vermeintlichen Kunden seit teils mehr als anderthalb Jahren auf ein rechtskräftiges Urteil – bis jetzt. Denn vor Kurzem ist am Amtsgericht in Dippoldiswalde einer der drei Prozesse, der sich seit August 2016 hinzog, mit einem Urteil endgültig zu Ende gegangen. Angeklagt war dort ein 34-jähriger Kraftfahrer aus Bannewitz. Der Deutsche soll bei seinem damaligen Arbeitskollegen, jenem Dealer in dessen damaliger Wohnung im Bannewitzer Ortsteil Rippien zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2015 insgesamt 111-mal Crystal gekauft haben. Auch bei der Prozessneuauflage in diesem Jahr bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe zunächst. Die Anschuldigungen hätte der Ex-Kollege nur erfunden, hatte der Mann wiederholt versichert.

An der Grenze zu Tschechien ertappt

Da der inzwischen in Freital lebende Dealer bei dem ersten Prozess gegen den Bannewitzer geschwiegen hatte, weil er da noch selbst auf sein abschließendes Urteil in der Sache gewartet hatte, wurde die Verhandlung gegen den Kraftfahrer mehrmals vertagt. Der arbeitslose Dealer war im Dezember 2015 verhaftet worden, nachdem sein Kurier nahe der deutsch-tschechischen Grenze bei Seyde erwischt worden war und ihn dann auch belastet hat.

Der Ex-Wachmann aus dem Asylheim Schmiedeberg hatte damals zehn Gramm Crystal und 60 Gramm Marihuana dabei. Die Drogen hätte er bei vietnamesischen Händlern in Moldava gekauft. Der wegen des Schmuggels später zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilte Kurier führte die Polizei schließlich zu dem mehrfach vorbestraften 29-jährigen Dealer. Der Mann wurde kurz darauf festgenommen.

In Untersuchungshaft soll er dann die drei mutmaßlichen Abnehmer aus Bannewitz beschuldigt haben. Zwei von ihnen, 36 und 43 Jahre alt, wurden in dieser Sache in Dippoldiswalde bereits zu zwölf- und 16-monatigen Haftstrafen, jeweils auf Bewährung, verurteilt. Beide gingen aber in Berufung, die Urteile stehen noch immer aus. Beide stritten die Vorwürfe ab und schwiegen sich sonst bei weiteren Nachfragen vor Gericht aus. Während der 43-jährige Industriekaufmann als Zeuge auch bei der jetzigen Neuauflage des Prozesses gegen den 34-jährigen Kraftfahrer in Dippoldiswalde auf eine Aussage verzichtete, blieben der zweite mutmaßliche Kunde und auch der Dealer zum Auftakt der Verhandlung fern. Doch der Prozess wurde kürzlich fortgesetzt. Und dieses Mal war auch der Dealer dabei. Doch anders als in vorherigen Prozessen sagte der 29-Jährige aus Freital nun tatsächlich auch aus.

Kraftfahrer kaufte zwölfmal Drogen

Ja, der Angeklagte sei Kunde von ihm gewesen, bestätigte er. Anders als bei seinen Angaben Ende 2015 in Untersuchungshaft sprach der Mann nun jedoch nicht davon, dass der Beschuldigte damals täglich bei ihm in Rippien gewesen war, um Drogen zu kaufen. Nein, das wäre nur einmal im Monat gewesen.

Hieraus ergäben sich – bezogen auf den Tatzeitraum in der Anklage – indes nur noch zwölf Taten. Dem Gericht in Dippoldiswalde erschien es in der Folge glaubhaft, dass der Dealer seine ursprüngliche Aussage um Weihnachten 2015 herum beim Ermittlungsrichter in Dresden „etwas aufgebauscht“ hatte – wohl um früher aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

So kam es in Dippoldiswalde zu einem Rechtsgespräch der beteiligten Parteien, nach welchem auch der Angeklagte sein Schweigen brach. Dabei legte der Kraftfahrer ein vollumfängliches Geständnis ab, gestand die zwölf noch im Raum stehenden Drogenkäufe. Ob der 34-Jährige aber auch ohne die jetzige Aussage des Dealers ein Geständnis abgelegt hätte, dürfte laut Gericht eher bezweifelt werden.

Es verurteilte den Bannewitzer nun wegen zwölf Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig und dürfte wahrscheinlich auch Einfluss auf die beiden noch offenen Berufungsprozesse am Landgericht Dresden gegen die anderen beiden mutmaßlichen Kunden des Dealers haben.