Merken

Dem BND aufs Fahrrad helfen

Der letzte DDR-Ministerpräsident Hans Modrow fordert Einsicht in die Akten des Bundesnachrichtendienstes über ihn. Vor Gericht in Leipzig gab es eine vorläufige Einigung.

Teilen
Folgen
© Thomas Kretschel

In der Regel treffen sich am Bundes-verwaltungsgericht in Leipzig hochspezialisierte Anwälte mit dicken Aktenkoffern. Am Mittwoch aber gab es einen kleinen Promi-Auftrieb: Hans Modrow, letzter SED-Regierungschef der DDR und zuvor Chef der Dresdner SED-Bezirksleitung, hatte einen großen Auftritt vor dem Gericht. Der 90-Jährige streitet dort seit Jahren um die Herausgabe seiner Akten beim Bundesnachrichtendienst – und mehrere Dutzend seiner Anhänger bei der Leipziger Linke kamen, um Solidarität zu zeigen. Modrow schüttelte viele Hände, gab fleißig Interviews und posierte für Fotos, bevor es im Großen Sitzungssaal des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes ans Eingemachte ging.

In den vergangenen Jahren war herausgekommen, dass die westdeutschen Geheimdienste den SED-Funktionär sein politisches Leben lang bespitzelt hatten. Die „Informationserhebung“ begann in den 50er-Jahren. Modrow wurde damals FDJ-Sekretär und Mitglied der Volkskammer. Zu jener Zeit wurde die aufstrebende kommunistische Nachwuchskraft als „unbewusste Quelle“ geführt – also von einem westdeutschen Spitzel in der Ost-Berliner Führungsriege abgeschöpft. Doch Informationen über Akten und Daten zu seiner Person, die beim BND und dem Verfassungsschutz liegen, erhielt Modrow bis heute ebenfalls nur scheibchenweise. Wegen dieser Salamitaktik hat er den BND verklagt.

Mehr als vier Stunden verhandelten die 6. Kammer, die vier Vertreter des BND und Modrows Berliner Anwalt Otto Jäckel über die Streitfragen – und verständigten sich mit salomonischen Sprüchen auf eine vorläufige Lösung. Generell gilt dabei, dass Modrows Akten des Bundes nach dem Archivgesetz erst nach 30 Jahren geöffnet werden dürfen. Grob gesagt: Dokumente aus der DDR-Zeit dürften spätestens im nächsten Jahr für ihn zugänglich sein. Allerdings hat der BND viele Akten mit dem Argument gesperrt, dass er seine Quellen und seine Arbeitsfähigkeit schützen müsse. Über diese Akten wird nun eine spezielle Geheimschutz-Kammer des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen befinden. Ist zum Beispiel ein Informant aus den 50er-Jahren schon seit Langem tot, dürfte der Quellenschutz nicht mehr gelten.

Auch im Blick auf seine persönlichen Daten beim BND erzielten die Streitparteien eine vorläufige Einigung: Für drei Abschnitte seines Lebens in der DDR, die ihn besonders interessieren, soll Modrow nun einen konkreteren Antrag formulieren – und darauf auch konkretere Antworten als bisher bekommen. Er solle dem BND ein wenig „aufs Fahrrad helfen“, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Zu den pikanten Lebensabschnitten zählen: Modrows politisches Engagement in Ost- und in Westberlin bis zum Mauerbau 1961. Seine Stilisierung zum politischen Hoffnungsträger und möglichen Honecker-Nachfolger und der damit verbundene Vorwurf des Hochverrats.

In Interviews nach dem Leipziger Verhandlungsmarathon gab sich Modrow zuversichtlich, dass er in den nächsten Monaten mehr über seine Akten erfahren werde. Eine fünfseitige Erklärung, die der Vorsitzende des Ältestenrates der Linken vorbereitet hatte, musste er indessen nicht mehr vortragen. Er gab sie aber ausdrücklich zu den Prozessakten. Denn Modrow legt Wert auf die Feststellung, dass es ihm nicht um die Befriedigung seiner privaten Neugier gehe. Er wolle vielmehr höchstrichterlich klären lassen, ob Bürger der Bundesrepublik Anspruch darauf haben, zu erfahren, „was deutsche Geheimdienste auch mit konspirativen Methoden über sie an persönlichen Daten gesammelt und gespeichert haben“. Schließlich habe die Bundesregierung mittlerweile eingeräumt, dass mindestens 71 000 weitere DDR-Bürger von westdeutschen Diensten bespitzelt wurden.

Wenn die Stasi-Akten in einer eigenen Bundesbehörde offengelegt würden, müsse auch für westdeutsche Geheimdienste Transparenz hergestellt werden, so Modrow. Ihm gehe es darüber hinaus auch als Historiker und Schriftsteller „um die Darstellung der Geschichte, die dem inneren und äußeren Frieden dienen soll“. Schließlich könne er nur schwerlich korrekt schreiben, wenn die westlichen Akten über ihn verschlossen blieben.

Fest steht: Neben dem BND hat auch der Verfassungsschutz Modrow bis ins Jahr 2012 überwacht, als er längst Bundestags- und später EU-Abgeordneter war. Sein Fall wird jetzt auch in dem Buch „Ich will meine Akte“ von Robert Allertz erzählt, das Modrow am Mittwoch in Leipzig ebenfalls vorstellte.