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Den Nachbarshund mit Steinen traktiert

Ein Streit unter Meißner Nachbarn eskaliert. Auch nach der Verhandlung ist er noch lange nicht zu Ende.

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Von Jürgen Müller

Nein, so richtig Frieden zwischen diesen beiden Meißner Nachbarn hat es wohl noch nie gegeben. Doch vor fast genau drei Jahren ist die Situation eskaliert. Einer der beiden, ein heute 69-jähriger Mann, muss sich nun wegen Körperverletzung vor dem Meißner Amtsgericht verantworten. Doch er ist nicht erschienen, weil er eine schwere Herzkrankheit habe, verhandlungsuntauglich sei. Seinem Anwalt hat er eine Vollmacht erteilt. Das wundert den Nachbarn, den Geschädigten. „Gestern habe ich ihn erst noch fröhlich mit dem Fahrrad rumradeln sehen“, sagt der 55-Jährige.

Er soll von seinem Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Zuvor soll der böse Nachbar den Hund mit einem Stein traktiert, zweimal auf das Tier eingeschlagen und es dadurch an Auge und Schnauze so stark verletzt haben, dass es blutete.

Der Verteidiger legt dem Gericht ein Schreiben seines Mandanten vor, das er als „Geständnis“ bezeichnet. In Wahrheit ist es das genaue Gegenteil. Denn darin dreht der 69-Jährige den Spieß um. Nicht er, sondern sein Nachbar sei aus dem Haus gestürmt gekommen und habe mit der Faust auf ihn eingeschlagen. Danach sei er von ihm noch mit einem Gartenstuhl auf den Rücken gehauen worden. Er habe nur versucht, sich gegen die Schläge zu wehren. Dem Hund habe er nichts getan. Der sei während des Gerangels zwischen den beiden gewesen, vielleicht habe er dadurch etwas abbekommen, so der Angeklagte.

Vorbei mit Ruhe und Frieden

Seit 1976 wohne er in dem Haus in Meißen. Er sei dort vor allem wegen der ruhigen Lage hingezogen. Mit der Ruhe und dem Frieden sei es aber vorbei gewesen, nachdem vor vier Jahren ein neuer Nachbar einzog, so der Angeklagte. Ständiges Hundegebell, offenes Lagerfeuer und laute Musik störten seitdem den Frieden. Gegen den Strafbefehl über 3.300 Euro, den er erhielt, hat er Einspruch erhoben. Das Geld könne er nicht zahlen, er bekomme nur eine Rente von unter 600 Euro. Er erwarte, dass das Gericht in seinem Sinne entscheide. „Die Zeit, die mir noch bleibt, möchte ich in Ruhe und Frieden verbringen“, schreibt er. Die Nachbarn hätten sich gegen ihn verschworen. Die Zeugen steckten alle unter einer Decke. Dabei ist er es wohl, der die Ruhe und den Frieden stört. Der Geschädigte hat ihn schon mal dabei erwischt, als er auf dessen Grundstück dicke Kupfernägel in die Bäume des Nachbarn schlug. Die sollten dadurch eingehen. Der Nachbar ertappte ihn und zwang ihn, die Nägel wieder herauszuziehen.

Ein unbeteiligter Handwerker, der sich am Tattag auf dem Grundstück aufhielt, beschreibt den Angeklagten als den Angreifer. „Er kam auf das Grundstück gestürmt und schrie laut, dass er jetzt den Hund totschlagen wolle“, erzählt er. Der Geschädigte ging hinterher. „Als er zurückkam, war sein Gesicht gerötet. Auch der Hund hat mächtig gejault“, so der Handwerker.

Die Version des Angeklagten kann nicht stimmen, das bestätigen auch zwei Polizisten. Der Angeklagte habe nichts davon erzählt, dass er geschlagen worden sei. Auch von Verletzungen auf dem Rücken sei keine Rede gewesen.

Dass der Angeklagte den Hund mit einem Stein geschlagen hat, konnte niemand beobachten. Viele Indizien aber sprechen dafür. Der Geschädigte sah, wie der Angeklagte einen Stein fallenließ. Danach blutete der Hund. „Da habe ich ihn aufgefordert, mein Grundstück zu verlassen. Das tat er nicht, deshalb habe ich ihn weggeschubst. Daraufhin schlug er mir mit der Faust mitten ins Gesicht“, erzählt er. Dennoch ist er nicht daran interessiert, dass der Nachbar verurteilt wird. „Es wäre mir viel lieber, wenn er künftig solche Aktionen lässt“, sagt er und vermutet Racheakte. Bei ihm seien Reifen zerstochen worden, nachdem der erste Brief vom Anwalt kam. Eine andere Nachbarin habe der Angeklagte erst kürzlich geschlagen. „Ich weiß nicht, wie ich meinen neunjährigen Sohn vor dem Mann schützen kann. Er fängt mit allen Nachbarn Streit an und hört auch nicht wieder auf.“

Noch nie so gute Zeugen

Für den Staatsanwalt sind die Tatvorwürfe klar bestätigt. Er lobt die sehr sachlichen Zeugen und fordert eine Geldstrafe von 1.650 Euro. Für den Verteidiger hingegen ist nichts klar, weder die Körperverletzung noch die Attacke auf den Hund. Für beides gibt es aus seiner Sicht keine schlüssigen Beweise. Er fordert Freispruch.

Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro. Mit den 110 Tagessätzen zu zehn Euro gilt er als vorbestraft. „So gute Zeugen nach so langer Zeit nach der Tat hatte ich noch nie“, sagt der Richter. Der Verteidiger hingegen kündigte Berufung an. So wird es wohl ein Fall für das Landgericht.