Der Mann hätte einem leid tun können. Er konnte sich nur im Rollstuhl fortbewegen, schlief in einem speziellen Pflegebett und musste von einem Pflegedienst mit einem Urinkatheter versorgt werden – alles wegen einer Querschnittslähmung.
Inzwischen darf sich das Mitleid in Grenzen halten. Denn der Mann hatte weder eine Querschnittslähmung noch eine andere ähnliche Erkrankung. Vielmehr war er offenbar ein begnadeter Schauspieler. Über mehrere Jahre gelang es ihm, gleich mehrere Ärzte und sogar den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu täuschen. Auf diese Weise erschlich er sich ungerechtfertigte Leistungen, die sich am Ende auf 52.767,51 Euro summierten.