Nach Ansicht der Amerikaner und Briten unterhöhlt der Irak systematisch die seit 1990 geltenden Auflagen der Vereinten Nationen. Auch die Waffenkontrollkommission der UN (UNMOVIC) und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bemängeln Defizite.
WAFFENINSPEKTIONEN: Bereits in seinen Resolutionen 707 und 715 von 1991 und zuletzt in der Resolution 1441 vom November 2002 hat der Weltsicherheitsrat „unbedingten und uneingeschränkten Zugang“ zu verdächtigen Einrichtungen und umfassende Informationen seiner Inspekteure verlangt. Als der Irak 1998 monatelang die Zusammenarbeit verweigerte und die Inspekteure abzogen, befahl US- Präsident Bill Clinton vier Tage dauernde Luftangriffe.
MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN: Schon die immer wieder bekräftigten Resolutionen 687 und 700 von 1991 verboten dem Irak den Besitz und die Entwicklung von chemischen, biologischen sowie atomaren Waffen. Zerstört werden müssten auch Raketen mit größerer Reichweite. Entgegen dem 12 000-Seiten-Bericht des Iraks vom Dezember 2002 schließt Blix nicht aus, dass das Land noch größere Mengen verbotener Waffen versteckt hält, etwa 6 500 Chemiebombensprengköpfe. Dies gilt auch für Giftgase wie Senfgas, Tabun und VX sowie Milzbrand-, Botulin- und andere Krankheitserreger. Zudem habe der Irak Raketen mit unzulässiger Reichweite entwickelt und dafür verbotswidrig Material importiert.
ILLEGALER HANDEL: Die Beschaffung von waffentauglichem Material verstößt gegen die bereits im August 1990 beschlossene Resolution 661. Von 1996 an wurden die Handelsbeschränkungen in einem Programm „Öl für Nahrungsmittel“ (Resolution 986 von 1995) gelockert. Die britische Regierung hat in einem Dossier vom September vergangenen Jahres behauptet, Bagdad finanziere seine heimliche Aufrüstung „mit illegalen“ Exporteinnahmen von bislang mehr als drei Milliarden Euro aus dem Programm. (dpa)