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Der Verwaltungsbeirat schützt Eigentümer

Als Vermittler zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter verteidigt er die Interessen der Eigentümer. Eine unterschätzte Aufgabe.

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Jede Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus braucht einen Verwaltungsbeirat. Zwar kümmert sich ein professioneller Verwalter fachgerecht um die Immobilie, trotzdem bietet das Ehrenamt viele Vorteile. Schließlich kennen Mitglieder des Verwaltungsbeirats die eigene Immobilie am besten. So kontrollieren und unterstützen sie den Verwalter. Doch Vorsicht: Es ist ein Ehrenamt mit Risiken.

Das sind die Rechte und Pflichten

Der Verwaltungsbeirat wird meist zur jährlichen Eigentümerversammlung bestimmt, in der Regel für ein Jahr, und er besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Versammlung legt fest, welche Kompetenzen der Beirat besitzt. Dieser muss wiederrum ausdrücklich zustimmen.

Das sind die Rechte und Pflichten eines Verwaltungsbeirats laut WEG-Gesetz:

  • Der Verwaltungsbeirat kontrolliert den jährlichen Wirtschaftsplan des Verwalters, erst dann wird darüber in der Versammlung abgestimmt.
  • Er prüft die Abrechnungen des Verwalters sowie die Kostenverteilung auf die Eigentümer.
  • Der Verwaltungsbeirat kann die Eigentümerversammlung berufen, wenn es keine Verwalter gibt oder dieser sich weigert.
  • Weitere Rechte und Pflichten können Eigentümer noch ergänzen, zum Beispiel die Mithilfe bei der Eigentumsverwaltung.

Allerdings ist zu beachten: Der Beirat darf keine Entscheidungen unabhängig treffen. Sobald er versucht, Eigentümer oder Verwalter zu überstimmen, kann das böse Folgen haben. Denn er verantwortet sein Fehlverhalten ausschließlich selbst.

Wofür haftet der Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat haftet vor allem für Schäden an der Eigentümergemeinschaft. Zum Beispiel, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Ersteres tritt zum Beispiel ein, wenn er nicht bemerkt, dass der Verwalter bei Abrechnungen Gelder unterschlägt. Letzteres passiert, wenn er die Eigentümer unwissentlich gegenüber Dritten vertritt und einen Vertrag abschließt. Hier haftet der Verwaltungsbeirat alleinig.

Jedoch ist es möglich, den Verwaltungsbeirat bei fahrlässigem Handeln zu schützen. Dies muss für jeden bestellten Beirat aufs Neue beschlossen werden. Ganz wichtig: Eine nachträgliche Haftungsbefreiung gibt es nicht. Zudem haftet jeder Beirat individuell. Seriöse Verwalter wie Reppe & Partner Immobilien besitzen jedoch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beiräte, um sie vor hohen Kosten zu schützen.

Trotz möglicher Risiken sollte jede Eigentümergemeinschaft den Verwaltungsbeirat berufen. Bei Fragen hilft Reppe & Partner Immobilien gern weiter. Das Dresdner Unternehmen hat 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche. Auch interessant für Eigentümer: die nächsten Termine des Dresdner Immobilienabends.

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