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Bürgergeld, Krankmeldung, Gaspreisbremse: Das ändert sich 2023

Im neuen Jahr werden viele Dinge teurer. Dazu gehören Tabak und die Kfz-Versicherung. Verbraucher können sich aber auch über Entlastungen freuen. Was sich im Jahr 2023 ändert - ein Überblick.

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Bürgergeld, Krankmeldung, Gaspreisbremse: Im neuen Jahr ändert sich für Verbraucher einiges.
Bürgergeld, Krankmeldung, Gaspreisbremse: Im neuen Jahr ändert sich für Verbraucher einiges. © SZ/Canva/Symbolbild

von Kornelia Noack und Horst Biallo

Zu Beginn des neuen Jahres ändert sich für die Verbraucher in Deutschland einiges. In einigen Bereichen dürfen sie sich über finanzielle Entlastungen freuen. Dazu gehören die Strom- und Gaspreisbremse sowie Steuervergünstigung für Autogas.

Auch einige bürokratische Hürden werden abgebaut. So hat beispielsweise die gelbe Zettelwirtschaft bei den Krankmeldungen 2023 ein Ende. Und auch private Besitzer von Photovoltaikanlagen erwarten Vereinfachungen.

Einiges wird im kommenden Jahr aber auch teurer - dazu gehören das Rauchen und die Kfz-Versicherung.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir alle Änderungen für Verbraucher 2023 für Sie zusammengefasst.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Das Bürgergeld ersetzt am 1. Januar Hartz IV (ALG 2 / Arbeitslosengeld II) und fällt höher aus. So steht einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern im Kindergartenalter ein Regelbedarf von 1.538 Euro zu. Bislang waren es 1.368 Euro. Für derzeitige Bezieher ist kein Antrag erforderlich. Hinzu kommen die Unterkunftskosten, die im ersten Jahr des Leistungsbezugs auch dann voll übernommen werden, wenn sie unangemessen hoch sind. Lediglich bei den Heizkosten kann geknapst werden.

Auch bei der Vermögensprüfung gibt es Erleichterungen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs müssen selbst größere selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nicht verkauft, vermietet oder beliehen werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Der Umgang auf den Ämtern soll künftig stärker „auf Augenhöhe“ erfolgen, und wenn den Leistungsbeziehern wichtige Qualifikationen für den Arbeitsmarkt fehlen, gilt nun ein Vorrang für Weiterbildung statt für Jobvermittlung.

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Genau wie beim Bürgergeld wurden auch hier die Regelsätze erhöht. Einem Alleinstehenden wird ein monatlicher Regelbedarf von 502 Euro zugestanden – und dazu noch die Unterkunftskosten. Vielen Senioren steht jedoch deutlich mehr zu, da ihnen auf ihre Altersrente ein Rentenfreibetrag gewährt wird.

Der maximale Freibetrag steigt 2023 auf 251 Euro. In dieser Höhe wird er gewährt, wenn die Monatsrente mindestens 603 Euro brutto beträgt. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass Altersrentner auf mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten kommen. Dies muss die deutsche Rentenversicherung feststellen.

Zudem gelten nun höhere Grenzen für das Geldvermögen, etwa aus Sparverträgen oder Aktien. Für Alleinstehende sind künftig 10.000 Euro erlaubt. Dieser Betrag muss nicht angetastet werden, wenn Grundsicherung im Alter beantragt wird. Für Paare gilt der doppelte Betrag. Darüber hinaus ist auch für Bezieher von Grundsicherung jetzt ein angemessenes Auto erlaubt. Die Grenze liegt beim Wert von 7.500 Euro.

Wohngeld soll steigen

2020 erhielten fast 620.000 Haushalte den Zuschuss zum Wohnen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. 2023 sollen es mit zwei Millionen Haushalten mehr als dreimal so viele sein. Zudem soll der durchschnittliche Zahlbetrag von 180 auf 370 Euro steigen. Ob und wie viel einem Antragsteller zusteht, hängt ab von der Größe des Haushalts, dem Mietniveau am Wohnort und dem Haushaltseinkommen.

Etwa die Hälfte der Wohngeldbezieher sind Rentner. Ihnen kommt zugute, dass auch beim staatlichen Wohnkostenzuschuss der Rentenfreibetrag von in der Regel 251 Euro berücksichtigt wird. Dieser Teil der Rente zählt nicht zum anrechenbaren Einkommen. Das kann beim Wohngeld ein Plus von bis zu 150 Euro bringen, bei Paaren kann es doppelt so viel sein.

  • Wohngeldreform führt zu langen Wartezeiten für Antragsteller

Beim Wohngeld gelten hinsichtlich des erlaubten Vermögens recht großzügige Regeln. So sind Ersparnisse bis 60.000 Euro bei Alleinstehenden und bis 90.000 Euro für Paare erlaubt.

Auch Pflegeheimbewohnern steht Wohngeld zu. Die Antragstellung ist unkompliziert. Sie müssen nicht ermitteln, welche Wohnkosten genau im Heim anfallen. Es wird jeweils – egal welche Kosten anfallen – der maximal als zuschussfähige Betrag berücksichtigt.

Tabaksteuer: Rauchen wird teurer

Rauchen wird teurer. Für eine Packung mit 20 Zigaretten werden ab Januar im Schnitt zehn Cent mehr Tabaksteuer fällig.

Rauchen wird im kommenden Jahr teurer.
Rauchen wird im kommenden Jahr teurer. © dpa/Sven Hoppe (Symbolfoto)

Auch der Preis für (Wasser-)Pfeifentabak steigt: Pro Kilogramm werden nun 19 statt bisher 15 Euro Steuern erhoben. 2025 und 2026 werden jeweils weitere 15 Cent pro Zigarettenpackung aufgeschlagen.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Rauchen wird deutlich teurer

Tattoos: Weitere Farben werden verboten

Ab 4. Januar wird die Verwendung der beliebten Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“ in Tätowierfarben und Permanent Make-up EU-weit beschränkt. Bereits im Januar 2022 war der Einsatz von mehr als 4.000 gefährlichen Chemikalien verboten worden.

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Inhaltsstoffe: Neue Höchstgehalte für viele Produkte

Das Schimmelpilzgift Ochratoxin (OTA) kann auf natürliche Weise in Lebensmitteln vorkommen. Da zu hohe Mengen gesundheitsschädlich sind, gelten ab Januar für viele Produkte neue Höchstgehalte. Dazu gehören etwa löslicher Kaffee, Trockenfrüchte, Lakritzwaren, Kakaopulver und Gewürze.

Für Blausäuren gibt es bisher nur für Aprikosenkerne einen Höchstgehalt, 2023 auch für Leinsamen, Mandeln und Maniok. Für kleine Mengen Leinsamen und Bittermandeln gibt es keine Höchstwerte. Die Produkte müssen allerdings den Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“

Energiesparlampen: Keine Ausnahmen mehr

Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ist schon seit über 15 Jahren verboten. Für einige Typen von Leuchtstofflampen gab es bislang aber noch Ausnahmen. 2023 verbietet das EU-Recht dann endgültig die weitere Produktion.

Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Energiesparlampen mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu haben.

Ab Spätsommer gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform beziehungsweise deren noch erhältliche Typen T5 und T8. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind in veralteten Deckenflutern noch eingesetzt.

Photovoltaikanlagen: Für private Besitzer wird es einfacher

Für private Besitzer von Solaranlagen gibt es zahlreiche Vereinfachungen. Die Einspeisung soll besser vergütet werden. Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt werden zudem rückwirkend ab 2022 steuerfrei gestellt. Außerdem ist geplant, die Umsatzsteuer zu streichen.

Für private Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 zahlreiche Vereinfachungen.
Für private Besitzer von Solaranlagen gibt es 2023 zahlreiche Vereinfachungen. ©  Stefan Sauer/dpa (Symbolbild)

Damit wird die Anschaffung einer Anlage 19 Prozent günstiger. Laut Verbraucherzentrale sollen Anlagen auf Garagen oder in Gärten gefördert werden, sofern das Hausdach ungeeignet ist. Zudem soll es möglich sein, zwei Anlagen auf einem Dach zu installieren, um eine Voll- und Teileinspeisung zu realisieren.

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Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Kennzeichnung von Fleisch

Ab Ende August soll beim Schweinefleisch aus deutscher Produktion die Art der Tierhaltung ausgewiesen werden. Es gibt fünf Kategorien: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt das für den Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel und auf dem Wochenmarkt. Die Kennzeichnung zur Tierhaltung für Rindfleisch und Geflügel soll später folgen.

Krankmeldung: Das Ende der Zettelwirtschaft

Ab Januar müssen kranke Beschäftigte, die gesetzlich versichert sind, ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Sie bekommen aber in der Praxis noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen.

Ab Januar müssen kranke Beschäftigte, die gesetzlich versichert sind, ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen.
Ab Januar müssen kranke Beschäftigte, die gesetzlich versichert sind, ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. © dpa

Die Praxen übermitteln noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung stellt. Weiterhin gilt aber: Ist ein Arbeitnehmer krank, muss er das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Krankschreibung: Das Ende der gelben Zettelwirtschaft naht

Mehrwegpflicht für Restaurants

Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste müssen ab Januar Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Die Betreiber sind verpflichtet, ihre Kunden deutlich darauf hinzuweisen, und sie dürfen keinen höheren Preis dafür verlangen. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Verkaufsautomaten.

Sie müssen mitgebrachte Gefäße der Kunden aber akzeptieren und Speisen und Getränke für den Außer-Haus-Verzehr auf Wunsch abfüllen. Die Vorgaben gelten nur für Kunststoffverpackungen. Andere Alternativen wie Pizzakartons oder Aluschalen bleiben erlaubt.

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Kfz-Versicherung werden teurer

Viele Autobesitzer müssen ab Januar 2023 mehr bezahlen. Ein Grund sind die vielen Hagelschäden an Autos im Juni 2021.

Auch die Inflation lässt die Kosten für Schadensregulierungen steigen. Außerdem wurden 10,1 Millionen Kraftfahrzeuge in eine teurere Regionalklasse eingestuft. Diese spiegeln die Schadensbilanzen von Regionen im Haftpflicht- und Kaskobereich wider.

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe allein zahlen. Neu ist ebenfalls, dass ab 2023 auch Immobilien, die Fernwärme als Heizmittel nutzen, unter die CO2-Abgabe fallen.

Strom- und Gaspreisbremse

Ab März greifen die geplanten Preisbremsen. Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen.

Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant und bei Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für den darüber liegenden Verbrauch haben Kunden den gültigen Vertragspreis zu zahlen. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

So soll die Entlastung bei Gas und Strom wirken.

Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang 2023.

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Vollmachten: Notvertretung tritt in Kraft

Die meisten gehen davon aus, dass Angehörige und Ehepartner im Notfall medizinische Entscheidungen für sie treffen können. Liegt jedoch keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, wird auch bei Verheirateten ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Am 1. Januar tritt nun das sogenannte Notvertretungsrecht in Kraft. Darin ist festgelegt, dass ein Ehepartner für sechs Monate Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge für den anderen treffen kann, wenn dieser die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber regeln kann. Das Gesetz gilt nicht für Vermögensfragen.

Mehr zum Thema: So sorgen Sie für den Notfall vor

49-Euro-Ticket

Für 49 Euro im Monat soll man deutschlandweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen können.

Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist aber offen. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt ist der 1. April im Gespräch. Das Deutschland-Ticket soll es als monatlich kündbares Abo geben.

Sammelklage: Besserer Verbraucherschutz

Eine EU-Regelung sorgt ab dem 25. Juni für einen besseren Verbraucherschutz. Mit der sogenannten EU-Verbandsklage können Verbraucherverbände dann direkt Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche einklagen, ohne dass die Verbraucher noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.

Bei der bisherigen Musterfeststellungsklage war das der Fall, wenn es zu keinem Vergleich mit der Gegenseite kommt. Die neuen Sammelklagen könnten etwa bei unzulässigen Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobenen Sparzinsen bei einer Bank eingesetzt werden.

Lieferkettengesetz

Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gesetzlich für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Bisher gab es nur freiwillige Selbstverpflichtungen.

Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Sie sind damit verpflichtet, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

Behörden müssen transparenter werden

Mit eines neuen Gesetzes sind Behörden in Sachsen ab dem kommenden Jahr zu mehr Transparenz verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger können bei den jeweiligen Behörden Anträge zur Herausgabe von Informationen - beispielsweise in Bezug auf Studien, Berichte oder Bescheide.

Mehr dazu lesen Sie hier: Sachsens Behörden müssen transparenter werden

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