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Geflügelpest kommt dem Landkreis SOE näher

Das Risiko ist derzeit hoch wie nie. Im Nachbar-Landkreis Bautzen wurden erste Fälle registriert. Das hat Auswirkungen auf Regionen in der Sächsischen Schweiz.

Von Simon Lehnerer
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© Symbolfoto: Heike Heisig

Das Risiko einer Ausbreitung von Geflügelpest (HPAI) bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird für ganz Deutschland als hoch eingestuft. Darauf verweist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises. Begünstigt wird die Ausbreitung durch den aktuellen herbstlichen Wasservogelzug.

Zur Verbreitung der zirkulierenden Viren tragen die kürzlich eingetroffenen nordischen und arktischen Gänse und Entenvögel aus Skandinavien und dem Baltikum bei. Durch die derzeitigen kühleren Temperaturen und die schwächere UV-Strahlung, halten sich die HPAI-Viren in der Umwelt zusätzlich besser.

In einem Geflügelbestand im Landkreis Bautzen wurde am 1. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, teilt das Landratsamt mit. Aus dem Grund wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Diese betrifft auch die Orte Stolpen, Lauterbach, Langenwolmsdorf, Rückersdorf, Polenz, Neustadt, Langburkersdorf, Berthelsdorf, Niederottendorf und Oberottendorf in unserem Kreis. Für diese Zone wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist online zu finden. Für tierhaltende Betriebe besteht demnach vor allem die Pflicht, ihre Bestände bzw. auffällige Verluste unverzüglich anzuzeigen.

Im Jahr 2022 war das HPAI-Virus in ganz Europa im Umlauf. Es gab nicht, wie üblich, eine Sommerpause, sondern das Virus ist nun ganzjährig präsent. In der Saison 2021/22 mussten in Europa 46 Millionen Stück Geflügel zur Seuchenbekämpfung getötet werden. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern informierte zuletzt, dass es bei einer Rassegeflügelausstellung mit 241 Ausstellern im Nachgang zu Geflügelpestausbrüchen in gekommen ist. Das Bundesland Bayern hat wegen der Seuchengefahr Geflügelausstellungen bereits vorsorglich untersagt.

Was Geflügelhalter beachten sollten

  • Werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Erfolgt die Fütterung des Geflügels so, dass niemals Wildvögel Zugang zur Futterstelle haben und werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Freilauf sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Kann Eintrag von Wildvogelkot erfolgen? (Sicherung der Freiläufe nach oben.)
  • Werden Gerätschaften zur Stallbewirtschaftung wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall/Auslauf gegen das Betreten von unbefugten Personen und von anderen Tieren gesichert?
  • Erfolgt der Zukauf von Tieren ausschließlich aus gesunden Beständen?
  • Werden die Gerätschaften geschützt vor Wildvögeln gelagert?
  • Wird stalleigene Schutzkleidung und Schuhwerk verwendet?
  • Tränkwasser sollte niemals aus Oberflächenwasser gewonnen werden.
  • Badegewässer von Wassergeflügel müssen so gesichert sein, dass diese nicht von Wildvögeln genutzt werden können.

Außerdem sei zu beachten, dass erhöhte Verluste in den Beständen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen sind.

Kontakt: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt; Telefon: 03501 5152401, E-Mail: [email protected]