Update Deutschland & Welt
Merken

Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kinderpornografie-Prozess: Der Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Christoph Metzelder, ehemaliger Fußball-Nationalspieler, sitzt in einem Saal des Amtsgerichts auf der Anklagebank.
Christoph Metzelder, ehemaliger Fußball-Nationalspieler, sitzt in einem Saal des Amtsgerichts auf der Anklagebank. © dpa

Düsseldorf. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Metzelder räumte die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht. "Ich habe nur das besessen, was ich auch verschickt habe", sagte der ehemalige Spieler von Borussia Dortmund, Schalke 04 und Real Madrid.

"Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen", sagte Metzelder.

Gericht hatte Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt

Das Amtsgericht hatte zuvor für den Fall eines Geständnisses eine Haftstrafe zwischen zehn und zwölf Monaten auf Bewährung in Aussicht gestellt. Zwischen den Prozessbeteiligten hatte es nach der Verlesung der Anklage einen Austausch gegeben. Dazu war der Prozess für über zwei Stunden unterbrochen worden.

Die Anklage hatte dem 40-Jährigen die Weitergabe von insgesamt 29 Dateien von Kinder- und Jugendpornografie an drei Frauen vorgeworfen. Außerdem den Besitz von fast 300 Dateien. Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.

Der Prozess in der Kinderpornoaffäre um Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder endete bereits nach einem Verhandlungstag.
Der Prozess in der Kinderpornoaffäre um Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder endete bereits nach einem Verhandlungstag. © Federico Gambarini/dpa

Metzelder gibt Auszeichnungen für soziales Engegement zurück

Der ehemalige Fußballer äußerte sich zum Prozessauftakt bis zur ersten Unterbrechung gegen 10.00 Uhr zu seinem Lebenslauf. Die Durchsuchungen und das Bekanntwerden der Ermittlungen bezeichnete er als Zäsur. Er lebe seitdem beruflich und privat zurückgezogen. Alle Auszeichnungen für sein soziales Engagement und seine ehrenamtliche Arbeit - wie den Landesverdienstorden NRW und das Bundesverdienstkreuz - werde er zurückgeben.

Richterin: "Das öffentliche Interesse ist die Kehrseite Ihrer Berühmtheit"

In der Urteilsbegründung sprach Richterin Astrid Stammerjohann von relativ wenigen Straftaten. "Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite Ihrer Berühmtheit", sagte Stammerjohann. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.

Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. "Für mich hat er echte Reue gezeigt", sagte die Richterin weiter.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer ließ anschließend auf dem Gerichtsflur offen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Der Prozess habe Fragen zur Rolle der Medien und zu einer möglichen Anstiftung nicht beantwortet. Die Rolle als Angeklagter sei für seinen Mandanten sehr belastend gewesen, deshalb habe er es vorgezogen, in dieser Instanz einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen. "Ob das wirklich ein Schlussstrich ist, werden wir noch erörtern", sagte Sommer.

Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte betont, dass der 40-Jährige bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig gilt. (dpa)