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SUV-Fahrer nach Unfall mit vier Toten verurteilt

Ein Auto rast in Berlin in eine Fußgängergruppe. Vier Menschen sterben, das jüngste Opfer ist drei. Monate später arbeitet ein Gericht die Hintergründe auf.

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Blumen und Kerzen haben Menschen an der Stelle abgestellt, an der am 06.09.2019 vier Menschen bei einem Verkehrsunfall gestorben waren. Ein Auto war hier auf einen Gehweg gefahren.
Blumen und Kerzen haben Menschen an der Stelle abgestellt, an der am 06.09.2019 vier Menschen bei einem Verkehrsunfall gestorben waren. Ein Auto war hier auf einen Gehweg gefahren. © Paul Zinken/dpa (Archiv)

Berlin. Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist der angeklagte Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der heute 45 Jahre alte Mann war trotz einer Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirnoperation einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren.

Der schwere Wagen des Mannes war am 6. September 2019 über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße abgekommen. Der SUV (SUV, Abkürzung für: Sport Utility Vehicle) überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg - einen Dreijährigen und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer.

Das Gericht entzog dem 45-Jährigen die Fahrerlaubnis und verhängte eine zweijährige Führerescheinsperre - zudem 15.000 Euro als Auflage. "Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte", so das Gericht.

Frage nach zu gefährlichen SUV

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt - und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind. Im Prozess war jedoch die Frage nach der Fahrtauglichkeit des Angeklagten zentral, und ob ein epileptischer Krampfanfall für ihn vorhersehbar war. Vermutlich wäre es auch bei einem Kleinwagen zu einem schrecklichen Unfall gekommen, hieß es im Prozess.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Unternehmer wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Nach Auffassung der Anwälte, die Hinterbliebene als Nebenkläger vertraten, hat der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen.

Der deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende vergangenen Oktober erklärt, er sei zutiefst verzweifelt über das Leid, das sein Unfall verursacht habe. Er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall gehabt. Mit einer Tumor-Operation und mit einer Medikation habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen.

Nebenklage froh über Fahrverbot

Nach der Verurteilung des Verursachers des Unfalls mit vier Toten in der Berliner Innenstadt zeigten sich die Nebenkläger-Vertreter zufrieden. Das Urteil sei sehr gut begründet, sagte Rechtsanwältin Christina Clemm am Donnerstag nach dessen Verkündung. Das Landgericht Berlin habe deutlich gemacht, dass der SUV-Fahrer angesichts seiner Epilepsie-Erkrankung seine Fahrtauglichkeit hätte überprüfen müssen. "Das Gericht hat auch betont, dass die Ärzte nicht ordentlich aufgeklärt haben - aber ordentlich genug", sagte Clemm. Die Nebenklägerin zeigte sich erfreut darüber, dass die Fahrerlaubnis des Mannes eingezogen wurde. (dpa)