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Rippenbruch beim Anlegen von Fußfesseln

Bei einem Termin für den Verdächtigen im Fall Maddie eskalierte die Situation im Gericht. Der 43-Jährige musste ins Krankenhaus. Jetzt laufen Ermittlungen.

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Ein Gefangenentransporter der Justiz Schleswig-Holstein verlässt das Landgerichtes Braunschweig. Der im Fall Maddie Verdächtige war aus einem Kieler Gefängnis nach Braunschweig gebracht worden.
Ein Gefangenentransporter der Justiz Schleswig-Holstein verlässt das Landgerichtes Braunschweig. Der im Fall Maddie Verdächtige war aus einem Kieler Gefängnis nach Braunschweig gebracht worden. © Julian Stratenschulte/dpa

Braunschweig. Der jüngste Gerichtstermin des im Fall Maddie Verdächtigen ist außer Kontrolle geraten hat ein juristisches Nachspiel. Beim Anlegen von Fußfesseln habe sich der 43-Jährige Verletzungen an den Rippen zugezogen, teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit. Nach einer kurzfristigen Behandlung in einem Krankenhaus konnte die Anhörung starten. Die Auseinandersetzung im Landgericht ist Gegenstand von Ermittlungen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters, sagte.

Was genau kurz vor dem Termin passierte, dazu machte das Gericht wegen der laufenden Ermittlungen keine Angaben. Der Anwalt des 43-Jährigen habe Strafanzeige gegen Justizbedienstete wegen Körperverletzung gestellt. Das Verfahren liege derzeit bei der Polizei, sagte Staatsanwalt Wolters. Medien berichteten, dass sich der Verdächtige gegen die Fußfesseln gewehrt haben soll und es dann zu zwei Rippenbrüchen gekommen sei. Sein Anwalt wollte sich am Dienstag nicht zu dem Geschehen im Landgericht und den möglichen Verletzungen seines Mandanten äußern.

Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Justizministeriums kehrte der 43-Jährige am Montag nicht nach Kiel zurück. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtige wegen Drogenhandels. Er wurde stattdessen in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht, "weil er in Braunschweig gegen Corona-Auflagen verstoßen hat", sagte ein Ministeriumssprecher. In Lübeck gebe es Quarantäne-Haftplätze. Zu möglichen Verletzungen während des Aufenthalts in Braunschweig machte auch das Kieler Ministerium keine Angaben.

Eine Strafe löst die andere ab

Das Ergebnis der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer liegt dem Gericht zufolge noch nicht vor. Es ging dabei um die mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung, die der Verurteilte beantragt hatte. Die aktuelle Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels endet am 7. Januar 2021. Aber auch bei einer positiven Entscheidung wird es keine Freilassung geben. In diesem Fall greift eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsverfahren.

Dabei soll der Mann im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann - im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt. Eine Entscheidung der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg haben dem Verurteilten aber bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.

Im Fokus steht der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter seitdem das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Juni mitteilten, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen ihn wegen Mordverdachts ermitteln. Das Mädchen war vor mehr als 13 Jahren kurz vor seinem vierten Geburtstag in einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Kind tot ist. (dpa)