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Führerschein: Nächste Frist zum Umtausch läuft im Januar ab

Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Im Januar läuft eine weitere Frist ab. Alle wichtigen Fragen und Daten im Überblick.

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Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind.
Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. © Andreas Arnold/dpa

Dresden. Es ist ein bürokratisches Großprojekt: Bis 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Laut ADAC müssen etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) in den kommenden Jahren umgetauscht werden.

Zuletzt waren die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 dran – sie mussten ihre Führerscheine bis 19.1.2023 umtauschen. Bald läuft eine weitere Frist für den Führerscheintausch ab: Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren "Lappen" bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben.

Die alten Führerscheine werden gegen ein Kartenmodell eingetauscht.
Die alten Führerscheine werden gegen ein Kartenmodell eingetauscht. © dpa

Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet und lange Wartezeiten vermieden werden. Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich.

Wer wann reagieren muss und warum man lieber nicht auf den letzten Drücker zur Behörde gehen sollte.

Alle Fragen und Antworten zum Führerschein-Umtausch

Wann genau läuft die nächste Umtauschfrist ab?

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seinen Papierschein vor dem 19. Januar 2024 gegen ein Exemplar im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Wie viele Bundesbürger betroffen sind, wird nicht zentral erfasst.

Wann sind die anderen Jahrgänge an der Reihe?

Für alle 1971 und später Geborenen gilt als Stichtag der 19. Januar 2025. Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge vor 1953. Ihnen bleibt bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats begründet diese Extra-Frist damit, dass nicht sicher sei, ob die betroffenen Senioren „nach dem Stichtag von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen“.

Es existiert nun allerdings noch eine zweite Zeitschiene für den Umtausch. Sie betrifft all jene, deren Kartenführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde. Deren Umtauschfristen ziehen sich von 2026 bis 2033 hin.

Wie funktioniert der Tausch, und wer ist dafür zuständig?

Der Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde per Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen getauscht werden. Stadtverwaltungen und Landratsämter weisen allerdings auf die derzeit begrenzten Kapazitäten der zuständigen Stellen hin und erklären, auch ein postalischer Antrag sei möglich. In Dresden befindet sich die Fahrerlaubnisbehörde auf der Hauboldstraße. Die aktuellen Öffnungszeiten stehen unter www.dresden.de/fuehrerschein.

Termine bei den zuständigen Behörden in Sachsen (Stand: 21.12.2023):

  • Stadt Dresden: Aktuell Termine ab Ende Januar/Anfang Februar 2024 buchbar
  • Stadt Leipzig: Termine werden immer täglich für vier Wochen im Voraus sowie je nach zusätzlicher Kapazität und Bedarf auch kurzfristig freigeschaltet
  • Stadt Chemnitz: Termine ab Anfang Februar 2024
  • Landkreis Görlitz: freie Termine in Görlitz und Weißwasser bereits Ende Dezember, in Zittau und Niesky ab Anfang Januar, frühester Termin in Löbau Mitte Januar
  • Landkreis Bautzen: keine Wartezeit
  • Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge: drei Wochen (gilt für Pirna und Freital)
  • Landkreis Meißen: Onlinereservierung nur zwei Wochen im Voraus möglich.
  • Landkreis Mittelsachsen: Vorlaufzeit für Termine derzeit etwa drei bis vier Wochen
  • Landkreis Zwickau: Erste freie Termine Mitte Januar (zudem fährt seit dem 10. Oktober ein "Führerscheinumtauschmobil" durch den Landkreis).
  • Erzgebirgskreis: Umtausch läuft über Antragsformular (online oder Papier), „kein persönliches Vorsprechen in der Fahrerlaubnisbehörde notwendig“
  • Vogtlandkreis: Termin kann kurzfristig (binnen ein, zwei Tagen) gewährt werden.
  • Landkreis Leipzig: Nahezu täglich Termine verfügbar und online buchbar.
  • Landkreis Nordsachsen: Termine erst ab Ende Februar möglich, Antragstellung auf dem Postweg wird empfohlen. (are/hek)

Was kostet der Tausch, und wie lange gilt der neue Führerschein?

Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Summe in Höhe von 5,10 Euro kann der neue Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt werden. Jeder neu ausgegebene Schein ist in seiner Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt. Zusätzlich selbst zu zahlen ist ein biometrisches Passbild.

Warum gilt der Führerschein nicht mehr lebenslang?

Dies diene „insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes“, erklärt das Bundesverkehrsministerium. Alle Fahrerlaubnisrechte blieben bei der Erneuerung erhalten. Auch zusätzliche ärztliche Untersuchungen seien damit nicht verbunden. Solche Check-ups sind weiterhin nur für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend, etwa für Busfahrer.

Ist es trotz der langen Fristen sinnvoll, bald umzutauschen?

Ja. Denn es ist zu erwarten, dass viele Führerscheininhaber erst kurz vor Ablauf ihrer individuellen Frist die Ämter aufsuchen oder kontaktieren werden. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich.

Welche Unterlagen sind für den Umtausch notwendig?

Pkw- und Motorradfahrer Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Was passiert, wenn man die Umtauschfrist verpasst?

Dann drohen zehn Euro Verwarnungsgeld. Der Umtausch ist verpflichtend. „Anders als bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begeht man damit aber keine Straftat“, sagt ADAC-Jurist Jost Kärger. Größere Probleme könne es aber bei Verkehrskontrollen im Ausland geben. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerscheindokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Autos und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden.

Welche Klassen werden in den neuen Führerschein eingetragen?

Alle, die der bisherigen Berechtigung entsprechen. Wie sich die Zahlen- oder Buchstabenkürzel ändern, lässt sich mit Umtauschtabellen nachvollziehen, wie sie etwa der ADAC bereitstellt. Zudem finden sich diese Angaben in Anlage 3 der StVO.

Ich lebe im Ausland – muss ich ebenfalls tauschen?

Wer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) lebt, sollte laut ADAC die Behörden vor Ort kontaktieren. Nur die können klären, welche Konsequenz das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde am ausländischen Wohnsitz ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig. Wenn man in einem sogenannten Drittstaat, also außerhalb der EU beziehungsweise des EWR wohnt, gilt: Alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden tauschen den alten deutschen Führerschein um. Daher sollten sich Autofahrer dann an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat.

Mehr zum Führerschein-Umtausch in Sachsen:

Alle Umtauschfristen im Überblick

Ob die Scheine nach Alter der Besitzer oder orientiert am Ausstellungsjahr des Dokuments umgetauscht werden, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum wie auf dem Schein angeben. Ausnahme: Alle, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihr Dokument unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben.

Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 - erforderlich bis 19.01.2024
  • Geburtsjahr 1971 und später - erforderlich bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 - erforderlich bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 - erforderlich bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 - erforderlich bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 - erforderlich bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 - erforderlich bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 - erforderlich bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 - erforderlich bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012–18.01.2013 - erforderlich bis 19.01.2033

Geburtsjahr vor 1953: unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins bis 19.01.2033.

Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen – ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. (dpa/ftk/are)