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Karlsruhe kippt Berliner Mietendeckel

Im Kampf gegen steigende Mieten war die Hauptstadt am weitesten. Zum Teil sollten sie sogar nachträglich gesenkt werden. Doch der Alleingang ist nun vorbei.

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Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt.
Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. © Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe. Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia kündigte dagegen bereits an, keine Mietnachforderungen stellen zu wollen. Den Mietern sollten "keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen", sagte Vorstandschef Rolf Buch.

Buch bezifferte die Mietausfälle von Vonovia durch den Berliner Mietendeckel auf bis zu zehn Millionen Euro. Vonovia verzichte auf Mietnachforderungen, da eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern nicht dem Rat der Politik gefolgt seien und die gesparte Miete nicht zur Seite gelegt hätten.

Neun von zehn Wohnungen ohne Mieterhöhungen

Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.

Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckel-Gesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.

Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.

Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Entscheidung als bitter, "aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen", sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, am Donnerstag.

Nur vermögende Mieter entlastet?

Die Immobilienwirtschaft begrüßte die Karlsruher Entscheidung, den Mietendeckel zu kippen. "Endlich besteht Rechtssicherheit", sagte die Vorsitzende der Region Ost des Dachverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Stefanie Frensch, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten immer wieder angemahnt hätten, sei nun auch höchstrichterlich bestätigt: "Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel."

Auch der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) Andreas Ibel bezeichnete die Entscheidung als "wichtiges Signal" für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen sei.

Eigentümerverband: Verantwortliche müssen zurücktreten

Der Berliner Senat sei "komplett abgewatscht worden", formulierte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. Die politisch Verantwortlichen müssten die Konsequenzen tragen und zurücktreten. Mieter müssten jetzt nicht mit explodierenden Mieten rechnen, denn die bundesweite Mietpreisbremse gelte weiter, sagte Warnecke. "Das ist nicht nur ein sehr guter Tag für die Wohnungspolitik und private Vermieter, sondern auch ein sehr guter Tag für Mieter."

Der ZIA zog eine negative Bilanz des Mietendeckels. "Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen, und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden", sagte Frensch. Investoren seien verunsichert worden, Sanierungen seien zulasten des Klimaschutzes und des Handwerks ausgesetzt worden.

Besonders schlimm sei, dass der Deckel nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt habe. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen hätten weniger zahlen müssen. "Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung", sagte Frensch.

Seehofer: "Bauen ist der beste Mieterschutz"

"Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte", erklärte Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstag. "Das ist gut, denn auch baupolitisch war er der völlig falsche Weg. Er hat für Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen."

Seehofer betonte: "Meine Devise heißt: bauen, bauen, bauen! Allein im Jahr 2020 wurden 300 000 neue Wohnungen gebaut, soviel wie seit 20 Jahren nicht mehr. Das ist und bleibt der beste Mieterschutz."

FDP: Mietendeckel "ideologisches Experiment"

Auch die FDP äußerte sich positiv zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung", sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung.

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: "Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen." Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein. (dpa)