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Medienaufsicht geht gegen Portale vor

Sie heißen "KenFM", "Deutschland-Kurier" oder "Flinkfeed" - und bekommen nun Post von den Landesmedienanstalten.

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Ken Jebsens Youtube-Kanal ist schon gesperrt, nun hat er auch mit seinem Portal Ärger.
Ken Jebsens Youtube-Kanal ist schon gesperrt, nun hat er auch mit seinem Portal Ärger. © dpa/PA

Düsseldorf/Berlin. Die Landesmedienanstalten gehen mit neuen gesetzlichen Befugnissen gegen Online-Medien vor, die gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Deutschlandweit seien elf sogenannte Hinweisschreiben an Online-Anbieter verschickt worden, sagte eine Sprecherin der Landesanstalt für Medien NRW dem Evangelischen Pressedienst am Dienstag in Düsseldorf. Darunter seien die Angebote "KenFM" des Web-Publizisten Ken Jebsen, "Deutschland-Kurier" und "Flinkfeed".

Zu den Verstößen gehöre etwa, dass die Quellen für Behauptungen nicht genannt worden seien, sagte eine Sprecherin der Landesanstalt. In anderen Fällen seien Bilder aus ihrem Kontext gerissen worden.

Die Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen geht gegen das rechte Jugendportal "Flinkfeed" (früher "Fritzfeed") vor, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen "KenFM". Der frühere RBB-Journalist Ken Jebsen ist in der neurechten Szene eine prominente Figur. Er behauptete unter anderem, die USA hätten die Anschläge vom 11. September 2001 selbst inszeniert. Sein Youtube-Kanal, der ebenfalls "KenFM" hieß, wurde kürzlich gesperrt.

Nach dem neuen Medienstaatsvertrag, der im November den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat, können erstmals auch redaktionell gestaltete Online-Angebote, die geschäftsmäßig betrieben werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden. Dies gilt dann, wenn Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliegen und sich das Angebot keiner Selbstkontrolleinrichtung wie etwa dem Deutschen Presserat unterworfen hat. Reagieren die Anbieter nicht auf Hinweisschreiben, kann ein Verfahren eingeleitet werden.

Die gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, besonders mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie und das Superwahljahr 2021 sei die Einhaltung von Sorgfaltspflichten durch die Anbieter gefragt. Diese müssten vor der Verbreitung von Inhalten einen Mindestbestand an Beweistatsachen zusammentragen sowie Zitate klar kennzeichnen und Quellen angeben. (epd)