Update Deutschland & Welt
Merken

Abschiebung von Clan-Chef rechtswidrig

Die Bremer Innenbehörde hat sich eine Klatsche vom Verwaltungsgericht eingehandelt: Die Abschiebung des Clan-Chefs Ibrahim Miri 2019 war rechtswidrig.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich mit Klagen des 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri - er will erwirken, dass er legal nach Deutschland zurückkehren darf.
Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich mit Klagen des 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri - er will erwirken, dass er legal nach Deutschland zurückkehren darf. © dpa/Carmen Jaspersen

Bremen. Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch darf der 48-Jährige nicht wieder nach Deutschland einreisen: Die 4. Kammer stellte nämlich am Montag zugleich fest, dass ein für sieben Jahre geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtmäßig ergangen sei. Selbst zu Besuchszwecken darf Miri die Bundesrepublik nicht legal betreten. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Behörden hätten Miri am 10. Juli 2019 nicht abschieben dürfen, weil er laut Gericht zu diesem Zeitpunkt noch eine rechtswirksame Duldung hatte. "Ein geduldeter Ausländer darf nicht abgeschoben werden", sagte Richter Niklas Stahnke. Der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Miri war nach der ersten Abschiebung wieder eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, der aber als unbegründet abgelehnt wurde. Daraufhin wurde er in der Nacht vom 22. auf den 23. November 2019 erneut abgeschoben.

Auch dies sei rechtswidrig gewesen, befand das Gericht: Bei der zweiten Abschiebung habe sich die Bremer Innenbehörde nämlich nicht an zuvor gemachte Stillhaltezusagen gehalten. Im Klartext: Miri wurde mehrere Tage früher abgeschoben als zuvor von der Innenbehörde versichert. Das verstoße gegen den Grundsatz auf Gewährung von Rechtsschutz und sei "schlicht und ergreifend" rechtswidrig, erklärte Stahnke.

Zunächst keine Rückkehr nach Deutschland möglich

Dass Miri dennoch nicht nach Deutschland einreisen darf, liegt an der Entscheidung der Landesausländerbehörde, die ihm gegenüber ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat. Die ist laut Gericht rechtlich nicht zu beanstanden, nicht unangemessen und hat für weitere fünf Jahre Bestand. Auch die Kammer sieht in dem Kläger weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.

Sein Mandat sei damals in der Nacht abgeholt, gefesselt und geknebelt und ins Flugzeug gesetzt worden, erinnerte Anwalt Albert Timmer an die Abschiebung. Erst nach der Landung habe man ihm mitgeteilt, dass er abgeschoben worden sei. "Mit der Abschiebung sollte ein Exempel statuiert werden", so Timmer. Dabei habe man die persönlichen Interessen seines Mandaten nicht mehr ernst nehmen wollen.

Elf Mal in Deutschland inhaftiert

Zu dem persönlichem Umfeld zählte auch die Lebensgefährtin, die damals schwanger war und einige Tage nach der Abschiebung eine gemeinsame Tochter zur Welt brachte, die heute 19 Monate ist. Die 34-Jährige hat mit Miri zudem einen 13-jährigen Sohn. Nach ihren Angaben lebt ihre Verlobter in Beirut in einer kleinen Wohnung und hält sich mit Hausmeister-Tätigkeiten über Wasser. Sie habe mit der Familie Miri nichts zu tun, sei auch keine Libanesin und habe vorher auch nicht gewusst, was ein Clan sei.

Die Bremer Behörden verwiesen in der mündlichen Verhandlung darauf, dass der Kläger zuvor 33 Jahre ausreisepflichtig gewesen sei. Zudem gehe von ihm weiter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland aus. Er sei elf Mal in Deutschland inhaftiert gewesen, habe über zehn Jahre Hafterfahrung und laut Gutachter ein sehr hohes statistisches Rückfallrisiko. (dpa)