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Muss ich für eine Vollmacht zwingend zum Notar?

Die Notarkammer Sachsen antwortete live beim ersten Online-Leserforum. Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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© David Ebener/dpa (Symbolbild)

Eine schwere Krankheit, ein Unfall – und plötzlich können die Dinge des Alltags nicht mehr selbst geregelt werden. Was tun? Die Notare Martin Michel, Manuel Kahlisch und Martin Blaudeck sind ins Haus der Presse nach Dresden gekommen, und haben beim gemeinsamen Forum von SZ und Notarkammer Sachsen live über das Internet Leserfragen dazu beantwortet. Mein Vater hat 2007 eine auf mich lautende Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt. Sind sie noch gültig, oder muss er sie aktualisieren?

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