Synodalversammlung beschließt Segensfeiern für Homosexuelle

Die Synodalversammlung zur Reform der katholischen Kirche hat am Freitag in Frankfurt/Main offizielle Segensfeiern für homosexuelle Paare beschlossen. Dafür stimmten 176 von 202 Versammlungsmitgliedern, dagegen 14. Zwölf enthielten sich. Auch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe kam zustande.
Die Feiern sollen aber erst im März 2026 eingeführt werden. Die drei Jahre bis dahin sollen genutzt werden, um unter Beteiligung der Bischöfe Formulare und die liturgische Form der Zeremonie zu erstellen.
Die Zulassung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare war eine Hauptforderung für den seit 2019 laufenden Reformprozess Synodaler Weg und galt als Prüfstein für die Veränderungsfähigkeit der katholischen Kirche in Deutschland.
Segensfeiern werden in vielen Gemeinden schon praktiziert
Die Segensfeiern werden in vielen Gemeinden heute schon praktiziert, finden aber in einer kirchenrechtlichen Grauzone statt. Genau diese Grauzone kritisierten viele der Synodalen. Es sei an der Zeit, Segensfeiern aus Wohnzimmern und heimlichen Treffen in einer Kirche herauszuholen, hieß es mehrfach. Künftig sollen die Priester, die den Segen spenden, keine Sanktionen mehr zu befürchten haben. Auch wiederverheiratete Geschiedene sollen gesegnet werden können.
Der Vatikan hatte 2021 klargestellt, dass es "nicht erlaubt" sei, homosexuelle Partnerschaften zu segnen, da solche Verbindungen "nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden" könnten.
Unter denen, die in Frankfurt eine Ablehnung des Antrags ankündigten, wurde auf die sehr unterschiedlichen Positionen innerhalb der Weltkirche zu Homosexualität verwiesen. In Afrika seien die Katholiken strikt dagegen, so etwa der Delegierte Emeka Ani. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke warnte vor einer innerkirchlichen Zerrissenheit in dieser Frage, wie sie die anglikanische Kirche derzeit erlebe. Zu den Bischöfen, die gegen die Segensfeiern stimmten, gehörten nach eigenen Worten auch der Passauer Bischof Stefan Oster und der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer.
"Segen schenken ist die ureigene Mission von Kirche
Die mit einer Frau verheiratete Theologin Mirjam Gräve betonte dagegen in der Debatte in Frankfurt: "Segen schenken ist die ureigene Mission von Kirche". Auch die Theologieprofessorin Julia Knop unterstrich: "Wenn Liturgie genutzt wird, um Menschen durch Verweigerung von Segen zu demütigen, widerspricht das dem Willen Gottes."
Der Antwerpener Bischof Johan Bonny berichtete in der Synodalversammlung über die in Belgien bereits erfolgte Einführung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Dies sei relativ geräuschlos verlaufen, berichtete er. Man habe sich informell mit dem Vatikan und Papst Franziskus abgestimmt. Der Papst habe zu ihm nur gesagt: "Das ist Ihre Entscheidung." Es sei ihm wichtig gewesen, dass alle Bischöfe dahinter gestanden hätten.
Papst Franziskus: Zölibat für Priester ist revidierbar
Papst Franziskus kann sich zudem grundsätzlich vorstellen, den Zölibat für Priestern aufzuheben. Das sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche dem argentinischen Nachrichtenportal Infobae. Franziskus erinnerte in dem Interview daran, dass in der katholischen Ostkirche verheiratete Männer als Priester erlaubt seien. "Es liegt kein Widerspruch darin, dass ein Priester heiraten kann", sagte der 86-Jährige, der seit Jahren immer wieder von diversen Seiten gebeten wird, die Ehelosigkeit für Priester aufzuheben oder zu lockern.
Erst am Freitag verabschiedeten die Delegierten der deutschen Synodalversammlung zur Reform der katholischen Kirche einen Text, in dem eine Öffnung des Zölibats angestrebt wird. Der Papst soll um eine Prüfung gebeten werden zur Zukunft der verpflichtenden Ehelosigkeit.
Auf die Frage von Infobae, ob der Zölibat also revidierbar sei, antwortete Franziskus mit Ja. Er erklärte, dass der Zölibat in der westlichen Kirche eine "zeitliche Vorschrift" sei und damit "provisorisch" im Gegensatz etwa zur Priesterweihe "für immer". Dass sich mehr Männer für das Priesteramt entscheiden, wenn sie zugleich verheiratet sein dürfen, das bezweifelte Franziskus aber. (dpa)