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Frauke Petrys Diäten gepfändet

Wegen Privatinsolvenz musste die AfD-Politikerin Teile ihrer Landtagsdiäten abtreten – das Verfahren ist inzwischen beendet.

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© dpa

Von Gunnar Saft

Dresden. Als Unternehmerin war AfD-Chefin Frauke Petry weit weniger erfolgreich als derzeit in der Politik. Deshalb musste die 40-jährige Partei- und Fraktionsvorsitzende bis vor Kurzem auch mit ihrem neuen Einkommen als sächsische Landtagsabgeordnete für die Verluste ihrer früheren Firma aufkommen.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang 2014 gegen die Leipziger Firma PURinvent GmbH, der Petry mehrere Jahre als Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin vorstand, meldete die Politikerin im gleichen Jahr auch Privatinsolvenz an. Zuvor hatte sie eine hohe sechsstellige Summe an eigenem Kapital in das Unternehmen investiert und auch persönlich für Kredite gehaftet, sagte Petry der SZ. Nach ihren Angaben startete die Privatinsolvenz im September 2014 – kurz bevor die Politikerin ihr Abgeordnetenmandat im sächsischen Landtag annahm.

Zur Begleichung von Forderungen der Gläubiger wurden im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens auch ihre Einkünfte als AfD-Fraktionsvorsitzende im Dresdner Landtag herangezogen. Nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung und des Abgeordnetengesetzes pfändete man Frauke Petry dafür einen Teil ihrer monatlichen Grundentschädigung. Sie bezieht wie alle Fraktionschefs im Parlament eine steuerpflichtige doppelte Grunddiät in Höhe von insgesamt 10 675 Euro im Monat.

Der an die Gläubiger abzuführende Monatsbetrag ist in einem solchen Fall unter anderem abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten sowie von ergänzenden Vorgaben des Vollstreckungsgerichts. Generell unterliegt aber höchstens die Hälfte einer einfachen Grunddiät der Pfändung – abzüglich der persönlichen Anteile an der Kranken- und Pflegeversicherung.

Voraussetzung für die Pfändung dieses Politikereinkommens zugunsten privater Gläubiger ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts, der dem Landtag per Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Innerhalb von zwei Wochen wird dann geprüft, inwieweit die Forderung als begründet angesehen wird und der Landtag zur Zahlung bereit ist, ob andere Personen Ansprüche auf die erhobene Forderung haben und ob die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet wird.

Die Pfändung von Abgeordnetendiäten ist eine Ausnahme im Landtag. Bisher sind weniger als eine Handvoll Fälle bekannt geworden, darunter der eines früheren NPD-Abgeordneten, der die fällige Hundesteuer nicht gezahlt hatte. Petry selbst wollte sich auf Anfrage nicht zu Details der zwischenzeitlichen Diätenpfändung äußern. Sie gab aber an, dass ihr privates Insolvenzverfahren nach einer Einigung mit den Gläubigern im September 2015 beendet wurde.