Merken

Die Chronologie des Pechstein-Falls

Ein Rennen in Instanzen: Vor knapp zehn Jahren sperrte der Weltverband die Eisschnellläuferin. Seitdem kämpft sie dagegen.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Claudia Pechstein wartet am 07. Juni 2016 im Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf die Urteilsverkündung in ihrem Prozess.
Claudia Pechstein wartet am 07. Juni 2016 im Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf die Urteilsverkündung in ihrem Prozess. © Archivfoto: dpa/Uli Deck

● 3. Juli 2009: Der Weltverband ISU sperrt Pechstein anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis „wegen Blutdopings“ rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre. Die ISU hatte bei der Eisschnellläuferin „abnormal überhöhte“ Retikulozyten-Werte festgestellt.

● 21. Oktober 2009: Pechstein erklärt, dass Mediziner bei ihr „deutliche Hinweise“ auf eine Blutanomalie gefunden hätten.

● 25. November 2009: Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigt in Lausanne das Urteil der ISU. Damit bleibt Pechstein für zwei Jahre bis zum 9. Februar gesperrt.

● 15. März 2010: Führende deutsche Hämatologen bescheinigen Pechstein eine genetisch bedingte Blutanomalie. Die hohen Retikulozyten-Werte seien auf eine erblich bedingte Störung (Sphärozytose) und nicht auf Doping zurückzuführen.

● 1. Oktober 2010: Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil ab. Die Sperre der Berlinerin läuft weiter bis zum 9. Februar 2011.

● 17. Februar 2011: Pechstein qualifiziert sich zehn Tage nach Ablauf ihrer Sperre beim Weltcup in Salt Lake City für die WM in Inzell und kehrt dort mit Bronze über 3000 m in die Weltspitze zurück.

● 15. November 2012: Pechstein feiert mit ihrem Erfolg über 3000 Meter im russischen Kolomna ihren ersten Weltcup-Erfolg seit 2008 – und reicht am 30. Dezember beim Landgericht München ihre Schadenersatzklage ein. Gegner Pechsteins sind der Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG).

● März 2013: Pechstein glänzt beim Test auf der Olympiabahn von Sotschi/Russland und gewinnt bei der Einzelstrecken-WM Bronze über 3000 und 5000 m.

● 26. Februar 2014: Bei ihren sechsten Olympischen Spielen in Sotschi wird Pechstein Vierte über 3000 und Fünfte über 5000 Meter. Indes erklärt das Landgericht München die Athletenvereinbarung in ihrem Fall für unwirksam, gibt ihr aber im Hauptverfahren kein Recht.

● 15. Januar 2015: Das Oberlandesgericht in München deutet zunächst an, dass es Pechsteins Klage annehmen wird, da die Athletenvereinbarung ungültig sei und der CAS große strukturelle Defizite aufweise – und erkannt die Schadenersatzklage Pechsteins über 4,4 Millionen Euro gegen die ISU dann an. Die ISU ihrerseits erklärt, vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Revision gehen zu wollen.

● 7. Juni 2016: Der Bundesgerichtshof erklärt die Schadenersatzklage für unzulässig und widerspricht in seinem Urteil der Einschätzung des OLG München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt. Pechstein kündigt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

● 2. Oktober 2018: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weist die Beschwerde Pechsteins wegen der angeblich fehlenden Unabhängigkeit des CAS in ihrem Verfahren zurück. Das Gericht erkennt an, dass ihr in dem Verfahren eine öffentliche Anhörung zugestanden hätte. Pechstein wird dafür eine Entschädigung von 8 000 Euro zugesprochen.

● 5. Februar 2019: Der EGMR weist die Beschwerde Pechsteins endgültig zurück. Die Große Kammer lehnt den Einspruch gegen das Urteil vom 2. Oktober 2018 ab. (sid)