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Die eigene Tante vergewaltigt?

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Dem 37-Jährigen droht als Wiederholungstäter auch die Sicherungsverwahrung.

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Seit der mutmaßlichen Tat Ende 2013 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. In der Nacht zum 23. Dezember soll Matthias J. seine Tante über Stunden mehrfach vergewaltigt haben. Seit gestern steht der 37-Jährige daher vor dem Landgericht Dresden. Er bestreitet die Vorwürfe.

Richter Joachim Kubista versuchte mehrfach, J. eine Brücke zu bauen. Ein Geständnis werde sich strafmildernd auswirken, wenn der 58-jährigen Geschädigten eine belastende Befragung im Gericht erspart werden könne, so der Richter. In einem Rechtsgespräch sagte die Staatsanwältin, dass sie im Falle der Schuld des einschlägig vorbestraften Angeklagten zehn Jahre Haft fordern werde. Sollte er die Vorwürfe einräumen, werde sie auf sieben Jahre plädieren. Das Gericht stellte J. für ein Geständnis eine Strafobergrenze von sechs bis siebeneinhalb Jahren in Aussicht. Geholfen hat es nicht. J. lehnte ab, aber machte auch keine Angaben zu den Vorwürfen, wie es sein Verteidiger Alexander Hübner längst angekündigt hatte.

Als das Gericht beriet, die Öffentlichkeit während der Befragung der Tante auszuschließen, startete die Staatsanwältin noch einen Versuch. Er solle sich überlegen, ob er nicht doch gesteht. Vor der Vernehmung der Zeugin sei „die Tür noch nicht zu“, sagte sie. J. entgegnete wütend: „Die Tür ist zugeschlagen, als die mir das Verfahren aufgezwungen hat!“, und meinte damit seine Tante auf dem Zeugenplatz.

J. wurde vor 14 Jahren wegen schweren Missbrauchs einer Jugendlichen zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Daher muss das Gericht nun eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung prüfen. Die DNA-Spuren beweisen, dass J. mit seiner Tante Sex hatte. Sogar das hatte er bestritten. Der Prozess wird fortgesetzt. (lex)