Merken

Die Krux mit dem Dauerleiden

Eine kranke Studentin verklagt die TU Dresden, weil sie exmatrikuliert wurde. Das Problem ist größer als ihr Einzelfall.

Teilen
Folgen
© Sven Ellger

Von Henry Berndt

Sie ist müde, dabei hat sie zehn Stunden geschlafen. Manchmal sind es auch 20 Stunden am Stück. Die ständige Müdigkeit verfolgt Claudia Groß* im Alltag. Die 36-Jährige leidet seit ihrer Pubertät an Idiopathischer Hypersomnie, einer Art Schlafkrankheit, die übermäßige Schläfrigkeit mit sich bringt. Die Ursache für die Erkrankung ist weitgehend unbekannt. Auch behandelbar ist sie nicht. „Ich habe alles probiert, von Schulmedizin bis Naturheilkunde“, sagt Claudia Groß. „In den vergangenen Jahren habe ich mehr Zeit in Krankenhäusern verbracht als in Hörsälen.“ Inzwischen wurde bei ihr eine 30-prozentige Behinderung erkannt.

Seit 2012 studiert Claudia Groß Wirtschaftswissenschaften an der TU Dresden. Ein hartes Studium, ohne Frage. Auch Claudia Groß kam bei Prüfungen häufig an ihre Leistungsgrenze. Durch ihre Erkrankung habe sie viel weniger Zeit, um konzentriert zu lernen, sagt sie. Als sie 2014 eine Prüfung verschlief, gestattete ihr der Prüfungsausschuss eine Wiederholung, warnte sie aber, dass ihr „Dauerleiden“ beim nächsten Mal nicht als Grund akzeptiert werden würde. „2015 ging es mir dann in der Phase der Prüfungsanmeldung sehr schlecht“, sagt Claudia Groß. Wochenlang habe sie nur in ihrer Wohnung vor sich hin vegetiert. „Ich war nicht studierfähig.“ Sie versäumte die Anmeldung zur Abschlussprüfung in Mathematik und damit ihren letztmöglichen Wiederholungstermin. Zweimal war sie zuvor bereits durchgefallen.

Das Prüfungsamt reagierte prompt und kündigte ihre Exmatrikulation an. Claudia Groß ging in Widerspruch, doch der wurde abgelehnt, genauso wie ihr Antrag auf eine nachträgliche Beurlaubung. „Das finde ich so ungerecht“, sagt sie. Also griff sie zum letzten Mittel und reichte im Januar 2016 Klage gegen die TU Dresden ein. Die akute Form ihrer Erkrankung habe zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung überwogen, argumentiert die Studentin. Die „Diskriminierung“ verstoße gegen das Grundgesetz. Die Uni wies die Anschuldigungen zurück. „Das ist geltendes Recht, an das sich die TU Dresden gebunden sieht“, sagt Sprecherin Kim Magister. Nun liegt die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht.

Claudia Groß hat inzwischen zwei Aktenordner voller Unterlagen zu ihrem Kampf gesammelt. Mehr noch als um ihr Studium, geht es ihr inzwischen ums Prinzip. „Ich will, dass diese Praxis aufhört, dass Leute mit bestimmten Krankheiten anders behandelt werden“, sagt sie, „Warum muss ich meine Krankheit offenlegen? Das geht niemanden etwas an.“

Beim Fachschaftsrat ihrer Fakultät und beim Studentenrat sieht man das grundsätzlich genauso, auch wenn man in ihrem speziellen Fall leider nicht helfen konnte und die Schuld für ihre Exmatrikulation nicht bei der Universität sieht. Sehr wohl aber kritisieren die Studenten jenes zweiseitige Formular, das vor jeder Prüfungsabmeldung von einem Arzt ausgefüllt werden muss. Ausführlich müssen darin die Symptome beschrieben werden. Am Ende entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Krankheit auch wirklich für eine Abmeldung ausreicht – oder ob der Studierende aus seiner Sicht nur zu faul zum Lernen war. Die Verwendung des Formulars wird allen Fakultäten empfohlen, auch wenn es längst nicht alle so konsequent einsetzen wie die Wirtschaftswissenschaften.

Der Studentenrat will kranke Studierende künftig besser schützen und hat ein alternatives Formular erarbeitet, ergänzt um die glasklare Frage an den Arzt: „Besteht eine Prüfungsunfähigkeit?“ Akzeptiert wird dieses Formular bislang nicht.

„Das Misstrauen gegenüber Einzelnen trifft leider auch die große Anzahl an Studierenden, die motiviert sind, ihr Studium schnell abzuschließen“, sagt Virginia Sengewald vom Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften. Wenn das irgendwann auch die Prüfungsausschüsse so sehen würden, dann hätte Claudia Groß zumindest dieses Ziel erreicht.

* Name geändert