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Die neuen Pläne zur Hochwasservorsorge

Wer nahe an einem Fluss wohnt, sollte sich jetzt informieren. Was sich im Regionalplan ändert.

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© Robert Michael

Von Domokos Szabó

Freital. Mehr als vier Jahre ist das letzte große Hochwasser her. Im Juni 2013 waren Städte und Gemeinden im oberen Elbtal überflutet. Der Schaden war immens, der Wiederaufbau mühsam. Und dennoch scheint die Naturkatastrophe nicht bei allen in Erinnerung geblieben zu sein. „Das Gedächtnis der Menschen ist kurz“, sagt Landrat Michael Geisler (CDU). Er begegnet Bauwilligen, die es für eine Unverschämtheit halten, nicht überall bauen zu dürfen, wo sie wollen.

In der Tat soll es künftig weitere Einschränkungen geben. Das geht aus dem neuen Regionalplan hervor, der im Entwurf vorliegt. Bis Ende Januar kann sich dazu jeder zu Wort melden. Nach eventuellen Überarbeitungen durch den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV) wird der Plan dem Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das soll 2019 passieren, danach werden die Festlegungen im Plan verbindlich.

Die SZ fasst zusammen, was im neuen Regionalplan mit Blick auf den Hochwasserschutz neu ist. Das komplette Dokument gibt es im Landratsamt in Pirna und im Internet unter www.rpv-elbtalosterz.de.

Was ändert sich beim Schutz vor Hochwasser?
Erstmals weist der Regionalplan Gebiete aus, die frei gehalten werden sollten, damit das Wasser nach einer Flut schneller abfließen kann. Genannt werden diese Bereiche Vorranggebiet der Hochwasservorsorge mit der Funktion „Abfluss“. „Hier sollen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden und schon vorhandene Bauflächen wieder zu Freiraum werden, falls die bisherige Nutzung entfällt“, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Davon versprechen sich die Planer einen besseren Schutz für die Menschen, die in Auen leben.

Landrat Geisler: „Jeder kann nun im Plan nachschauen, wo die besonders gefährdeten Gebiete wie etwa alte Flussarme liegen und daraus die Konsequenzen ziehen.“ Als Beispiele für diese neu ausgewiesenen Gebiete nennt das Landratsamt das Areal an der Elbaue in Pratzschwitz sowie das entlang der Wesenitz, in Pirna die Flächen entlang der Postaer Straße und Abschnitte der Pratzschwitzer Straße. Aber auch die elbnahen Bereiche von Pötzscha und Wehlen gehören zu den gefährdeten Bereichen, genauso wie die flussnahen Teile von Krippen oder das Kirnitzschufer in Bad Schandau.

Was passiert mit den historischen Innenstädten?
Klar ist, dass in Bad Schandau oder Pirna nicht erwartet wird, Wohnhäuser aufzugeben. Dennoch drängen die Planer darauf, die Nutzungen anzupassen. „Das bedeutet beispielsweise, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine an die bestehende Gefahr angepasste Bauweise vorgeschrieben wird“, sagt Heidemarie Russig, Geschäftsstellenleiterin des RPV. Das gilt auch für weite Teile von Freital.

Was wird noch getan, damit Hochwasser erst gar nicht entsteht?
Aufforstung ist eine der Strategien, Hochwasser zu vermeiden oder dessen Folgen zu mindern. Wasser, das im Gebirge in der Erde versickern kann, bedeutet später keine Gefahr. Zu Gebieten, in denen der Wasserrückhalt verbessert werden soll, gehören Flächen zwischen Rosenthal-Bielatal und Reinhardtsdorf-Schöna, ein Gebiet zwischen Sebnitz und Neustadt sowie Areale in Tharandt, Klingenberg und Höckendorf.

Daneben sind weiterhin Dämme und Hochwasserrückhaltebecken im Gespräch. Rückhaltebecken sind etwa in Niederseidewitz, Waldbärenburg, Bärenstein oder in Lungkwitz geplant. Sie haben einen Stauraum von jeweils mehr als 100 000 Kubikmetern. Kleinere Becken sind in Wilsdruff, Grumbach und Oelsa vorgesehen.

Allerdings stellt die RPV-Chefin Russig klar: Nicht überall bekommen die vorgesehenen Flächen das Prädikat „Vorrangsgebiet“. Die meisten gelten lediglich als „Vorbehaltsgebiet“ – weil es zum Beispiel Konflikte mit dem europäischen Naturschutzrecht gibt, etwa in Niederseidewitz und Bärenstein. Hier bleiben die Hürden für das Bauen höher.

In Lungkwitz indes sei bisher kein überzeugender Standort für ein Becken gefunden worden. Im Fall von Waldbärenburg rechnet die Landestalsperrenverwaltung damit, dass 2018 für dieses Vorrangsgebiet Baurecht geschaffen wird.

Bringt der Regionalplan eine direkte Verbesserung des Hochwasserschutzes?
Mit dem Regionalplan verbessert sich der Hochwasserschutz nicht automatisch, sagt Landrat Geisler. Aber insgesamt sei das Dokument eine Weichenstellung für einen besseren Hochwasserschutz. Der Landrat legt zudem allen Hauseigentümern ans Herz, nicht zu warten, „sondern selbst zu überlegen, wie kann ich mich und mein Eigentum vor Hochwasser schützen.“