Kardinäle sind nach dem Papst die ranghöchsten Würdenträger der römisch-katholischen Kirche. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahl eines neuen Papstes. Darüber hinaus bleiben sie diesem auch als Berater und Amtsgehilfen verbunden.
Seit Jahrhunderten gehen aus dem Kreis der Kardinäle die Oberhäupter der katholischen Kirche hervor.
Die kirchlichen Würdenträger, die den Titel Eminenz tragen, werden vom Papst ernannt. Sie residieren nicht notwendigerweise in Rom, halten sich aber zeitweise in Ausübung ihrer Pflichten im Vatikan auf.
Der purpurrote Mantel ist Zeichen dafür, dass sie zum Märtyrertod bereit sind. Auch die rote Schärpe, das rote Birett und die roten Strümpfe gehören zur „Dienstkleidung“.
Die Zahl der Kardinäle war bis 1958 auf 70 beschränkt; diese Festlegung wurde aufgegeben, um Geistliche aus allen Erdteilen in das Kollegium aufnehmen zu können.
Papst Paul VI. beschränkte 1975 die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Papst Johannes Paul II. erweiterte im Jahr 2001 das Kardinalsgremium auf 135, nachdem er mehr als 40 neue Kardinäle ernannt hatte. Viele von ihnen haben inzwischen allerdings die Altersgrenze überschritten. Von den acht deutschen Kardinälen sind derzeit sechs wahlberechtigt. (AP/dpa)