Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die westfälische Privatbrauerei Ernst Barre waren schon dran. Mitte Januar ging an sie der Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro raus. Absender: Bundeskartellamt. Grund: Preisabsprachen. Jetzt schreibt die Behörde an den nächsten Bescheiden. „Wir werden das Verfahren binnen weniger Wochen zum Abschluss bringen, sicherlich noch im ersten Quartal“, sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Und diesmal will sich die Behörde gnadenlos zeigen. In der nächsten Runde werde die Bußgeldsumme noch einmal „ganz erheblich steigen“, zitierte die Zeitung den Kartellamtspräsidenten. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich Brauereien nach diesem Verfahren noch einmal in Absprachen wagen werden.“
Treffen soll das hohe Bußgeld laut Frankfurter Allgemeinen Zeitung jetzt „die störrischen Unternehmen, die sich auf keinen Handel“ einlassen wollten. Denn die bisher – vergleichsweise glimpflich – Abgestraften hätten letztlich mit Mundts Behördenmannschaft zusammengearbeitet und sich „zu einer einvernehmlichen Verfahrenseinstellung bereit erklärt.“ Der Amtspräsident nannte zwar keine Namen, gegen wen derzeit noch ermittelt wird. Zwei Brauereikonzerne und vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sollen aber noch auf der Liste stehen. Angaben aus der Branche zufolge soll es sich bei den Konzernen um die Radeberger-Gruppe (Oetker) und Carlsberg (Holsten) handeln.
Preis fürs Bier wird kaum sinken
Nach den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde hat die Branche bei persönlichen und telefonischen Kontakten Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen. Bei Flaschenbier sei 2008 eine Preiserhöhung für den Kasten Bier um einen Euro vereinbart worden. Für Fassbier gab es nach den Ermittlungen Absprachen über Preiserhöhungen 2006 und 2008 von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Liter). Ausgelöst war das Verfahren durch Informationen des ebenfalls am Kartell beteiligten Beck’s-Herstellers Anheuser-Busch InBev, der als Kronzeuge ohne Geldbuße bleibt.
Die Wirksamkeit und Höhe von Bußgeldern zweifeln vor allem Verbraucherschützer immer wieder an. Die verbotenen Preisabsprachen der Bierbrauereien hätten die Verbraucher nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Hamburg pro Jahr mehr als 400 Millionen gekostet. Den Kunden sei jährlich ein Schaden von 432 Millionen Euro entstanden, sagte Verbraucherschützerin Silke Schwartau gegenüber der Bild-Zeitung bei Bekanntgabe des ersten Bußgeldes. Vor diesem Hintergrund seien die vom Kartellamt bisher verhängten Bußgelder in Höhe von gesamt 106,5 Millionen Euro viel zu gering, so die Verbraucherschützerin. Nach den Bußgeldleitlinien des Kartellamtes wären bis zu zehn Prozent der Jahresumsätze der betroffenen Brauereien möglich gewesen. In der Branche ging man deshalb schon bei der ersten Bußrunde von höheren Strafen aus.
Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission, glaubt, mit Bußgeldern allein lasse sich die Kartellbildung nur schwer eindämmen und sprach in einem ARD-Beitrag die Frage nach strafrechtlicher Verfolgung der Kartelltäter offen aus. Dies sei jedoch der falsche Weg, so der Präsident des Bundeskartellamts Mundt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Strafen wären bei einem Wechsel ins Strafrecht dann zwar empfindlicher, doch die Fangquote würde wohl leiden. Mundt setzt lieber auf das System von Tippgebern und Kronzeugen.
Dass nach dem Schlag der Kartellwächter die Bierpreise sinken, ist nach Expertenansicht nicht zu erwarten. Der deutsche Biermarkt ist seit Jahren von Absatzrückgängen und erheblichen Überkapazitäten geprägt. 2012 sank der Absatz laut Statistischem Bundesamt mit rund 96,5 Millionen Hektolitern auf die niedrigste Menge seit der Wiedervereinigung. (SZ/dpa)